
Archivbeitrag | Newsletter 2021Betriebliche Informationspflicht zu Impfungen
Die Corona-Arbeitsschutzstandards sowie die darin festgeschriebenen Maßnahmen zum Infektionsschutz sind seit Monaten fest in den betrieblichen Alltag des Handwerks integriert.
Maßnahmen wie Maske tragen, Abstand halten und regelmäßiges Lüften werden uns vorerst weiter begleiten und auch die bestehenden Arbeitsschutzregeln müssen weiter befolgt werden. Mit der aktualisierten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, die am 10. September in Kraft getreten ist, gibt es nun sogar noch einige neue Vorgaben für Unternehmen.
Infopaket der BG BAU zur Informationspflicht und zu Freistellungen
Um die Impfquote zu erhöhen, sollen die Betriebe ihre Belegschaft während der Arbeit über das Thema informieren und auf die Gesundheitsgefährdungen durch das Coronavirus hinweisen.
Neue Informationspflicht für Unternehmen zu Corona-Schutzimpfungen: BG BAU bietet Unterweisungshilfe
Wie der Arbeitsgeber informieren soll, bleibt ihm freigestellt. Weiterhin müssen Möglichkeiten für Angestellte geschaffen werden, damit sich diese auch während der Arbeitszeit impfen lassen können.
Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft hat dies zum Anlass genommen, unter www.bgbau.de ein umfassendes Informations- und Medienangebot zusammenzustellen. Andere Berufsgenossenschaften offerieren sicher ähnliche Angebote, um Betriebe und Beschäftigte beim Thema Impfen und der Umsetzung der neuen Anforderungen zu unterstützen.
Hohe Impfquote – weniger Aufwand im Unternehmen
Mit einer vollständigen Corona-Impfung wird der Alltag nicht nur für die geimpfte Person wieder etwas einfacher und sicherer – auch aus betrieblicher Sicht hat es Vorteile, wenn möglichst viele Beschäftigte gegen das Coronavirus geimpft sind. Eine hohe Impfquote im Betrieb senkt schließlich den organisatorisch-zeitlichen Aufwand und verringert die Gefahr von personellen Ausfällen.
Die Handwerkskammer bündelt unter www.hwk-leipzig.de/corona Fragen und Informationen, die sich für Betriebe des Handwerks aktuell im Zusammenhang mit der Coronapandemie stellen. Diese Seite wird laufend aktualisiert und zeitnah zur Publikation neuer rechtlicher Vorgaben angepasst.
Mehr Informationen
| www.bmas.de
Infoseite des Bundesarbeitsministeriums zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) mit Link zum aktuellen Verordnungstext
Impfmöglichkeit für Beschäftigte während der Arbeitszeit schaffen: "Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten zu ermöglichen, sich während der Arbeitszeit gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 impfen zu lassen" (§5 (1) der Arbeitsschutzverordnung)
Beschäftigte zu COVID-19 unterweisen und über Impfung informieren: Die Beschäftigten sind im Rahmen der Unterweisung über die Gesundheitsgefährdung bei der Erkrankung an der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) aufzuklären und über die Möglichkeit einer Schutzimpfung zu informieren." (§5 (2) der Arbeitsschutzverordnung)