Amtliche Bekanntmachung vom 24. Januar 2025Beitragsbemessungsbeschluss 2025 der Handwerkskammer zu Leipzig

Gemäß §§ 4, 5 und 6 der Beitragsordnung der Handwerkskammer zu Leipzig wird 2025 gegenüber den Mitgliedern der Handwerkskammer zu Leipzig ein Handwerkskammerbeitrag mit Grundbeitrag und Zusatzbeitrag sowie Sonderbeiträge erhoben.

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Gemäß §§ 4, 5 und 6 der Beitragsordnung der Handwerkskammer zu Leipzig wird 2025 gegenüber den Mitgliedern der Handwerkskammer zu Leipzig ein Handwerkskammerbeitrag mit Grundbeitrag und Zusatzbeitrag sowie Sonderbeiträge (Umlage für die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung sowie Imagekampagne) erhoben. Handwerkskammerbeitrag – für die natürlichen Personen und Personengesell­schaften wird der Grundbeitrag gestaffelt nach Gewerbeertrag / hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb und für die juristischen Personen wird der Grundbeitrag ungestaffelt mit einem Zuschlag auf den Grundbeitrag festgesetzt.

Die Bemessungsgrundlage für den Grundbeitrag und den Zusatzbeitrag ist der Gewerbeertrag nach dem Gewerbesteuergesetz, wenn für das Bemessungsjahr ein einheitlicher Gewerbesteuermessbetrag festgesetzt worden ist, andernfalls hilfsweise der nach dem Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuergesetz ermittelte Gewinn aus Gewerbebetrieb. Das Bemessungsjahr für die Bemessungsgrundlage Gewerbeertrag / hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb für den Grundbeitrag und den Zusatzbeitrag ist 2022, wenn 2022 nicht vorhanden ist, werden die Daten hilfsweise aus 2021, 2020 verwendet.

Grundlage sind die von den Finanzverwaltungen über die AKG GmbH (Arbeitsgemeinschaft Kammerleitstelle für Bemessungsgrundlagen) gelieferten Daten des Gewerbeertrages / hilfsweise der Gewinn aus Gewerbebetrieb.

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Kontakt

Romy Martinetz

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Fax 0341 2188-25404

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