Haushalt und Finanzen

Der Wirtschaftsplan der Handwerkskammer zu Leipzig wurde am 19. Dezember 2024 durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr unter dem Az. 18-4123/22/18-2024/64256 genehmigt.

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Wirtschaftsplan für das Jahr 2025

Die Vollversammlung der Handwerkskammer zu Leipzig hat in ihrer Sitzung am 27. November 2024 den Wirtschaftsplan 2025 beschlossen. Der Wirtschaftsplan wird

1. im Erfolgsplan

  • mit der Summe der Erträge aus laufender Kammertätigkeit von 22.424.000 Euro,
  • mit der Summe der Aufwendungen für lfd. Kammertätigkeit von 22.575.000 Euro,
  • mit der Summe der Finanzerträge von 96.500 Euro,
  • mit dem Saldo der Rücklagenveränderung bis zu 671.000 Euro und

2. im Finanzplan

  • mit der Summe der Investitionseinzahlungen von 822.500 Euro und
  • mit der Summe der Investitionsauszahlungen von 1.906.000 Euro

festgestellt. Zur Durchführung des Wirtschaftsplanes wird die Geschäftsführung ermächtigt, Entnahmen

  • der Investitionsrücklage für den Erwerb weiterer eigenfinanzierter Investitionen im Bildungszentrum und Haus des Handwerks bis zu einer Höhe von 235.000 Euro,
  • aus der Nutzungsgebundenen Rücklage in Höhe der jährlichen Gebäudeabschreibung für das Haus des Handwerks in Höhen von 271.400 Euro,
  • aus der Betriebsmittelrücklage zur Absicherung der Geschäftsfähigkeit bis zum Zahlungseingang der Hauptveranlagung in Höhe von 2.750.000 Euro,
  • aus der Instandhaltungsrücklage für geplante Instandhaltungsmaßnahmen und Umbauten im Haus des Handwerks und im Bildungszentrum bis zu einer Höhe von 94.100 Euro,
  • aus der zweckgebundenen Rücklage für die »8. Ersatz- und Ergänzungsausstattung« im Bildungszentrum bis zu einer Höhe von 50.000 Euro,
  • aus der zweckgebundenen Rücklage für die »11. Ersatz- und Ergänzungsausstattung« im Bildungszentrum bis zu einer Höhe von 68.900 Euro,
  • aus der zweckgebundenen Rücklage für die »12. Ersatz- und Ergänzungsausstattung« im Bildungszentrum bis zu einer Höhe von 222.900 Euro,

vorzunehmen.

Zur finanziellen Sicherstellung eigenfinanzierter Investitionen erfolgt eine weitere Zuführung

  • in die Betriebsmittelrücklage in Höhe von 2.750.000 Euro,
  • in die Instandhaltungsrücklage »Haus des Handwerks« in Höhe von 271.400 Euro.
     

Der Wirtschaftsplan wurde gemäß § 106 Absatz 2 in Verbindung mit § 106 Absatz 1 Nummer 4 der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998, zuletzt geändert durch Artikel 37 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBL. 2024 I Nr.323), durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 19. Dezember 2024, Az. 18-4123/22/18-2024/64256, genehmigt.
 

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