Haushalt und Finanzen
Der Wirtschaftsplan der Handwerkskammer zu Leipzig wurde am 19. Dezember 2024 durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr unter dem Az. 18-4123/22/18-2024/64256 genehmigt.

Wirtschaftsplan für das Jahr 2025
Die Vollversammlung der Handwerkskammer zu Leipzig hat in ihrer Sitzung am 27. November 2024 den Wirtschaftsplan 2025 beschlossen. Der Wirtschaftsplan wird
1. im Erfolgsplan
- mit der Summe der Erträge aus laufender Kammertätigkeit von 22.424.000 Euro,
- mit der Summe der Aufwendungen für lfd. Kammertätigkeit von 22.575.000 Euro,
- mit der Summe der Finanzerträge von 96.500 Euro,
- mit dem Saldo der Rücklagenveränderung bis zu 671.000 Euro und
2. im Finanzplan
- mit der Summe der Investitionseinzahlungen von 822.500 Euro und
- mit der Summe der Investitionsauszahlungen von 1.906.000 Euro
festgestellt. Zur Durchführung des Wirtschaftsplanes wird die Geschäftsführung ermächtigt, Entnahmen
- der Investitionsrücklage für den Erwerb weiterer eigenfinanzierter Investitionen im Bildungszentrum und Haus des Handwerks bis zu einer Höhe von 235.000 Euro,
- aus der Nutzungsgebundenen Rücklage in Höhe der jährlichen Gebäudeabschreibung für das Haus des Handwerks in Höhen von 271.400 Euro,
- aus der Betriebsmittelrücklage zur Absicherung der Geschäftsfähigkeit bis zum Zahlungseingang der Hauptveranlagung in Höhe von 2.750.000 Euro,
- aus der Instandhaltungsrücklage für geplante Instandhaltungsmaßnahmen und Umbauten im Haus des Handwerks und im Bildungszentrum bis zu einer Höhe von 94.100 Euro,
- aus der zweckgebundenen Rücklage für die »8. Ersatz- und Ergänzungsausstattung« im Bildungszentrum bis zu einer Höhe von 50.000 Euro,
- aus der zweckgebundenen Rücklage für die »11. Ersatz- und Ergänzungsausstattung« im Bildungszentrum bis zu einer Höhe von 68.900 Euro,
- aus der zweckgebundenen Rücklage für die »12. Ersatz- und Ergänzungsausstattung« im Bildungszentrum bis zu einer Höhe von 222.900 Euro,
vorzunehmen.
Zur finanziellen Sicherstellung eigenfinanzierter Investitionen erfolgt eine weitere Zuführung
- in die Betriebsmittelrücklage in Höhe von 2.750.000 Euro,
- in die Instandhaltungsrücklage »Haus des Handwerks« in Höhe von 271.400 Euro.
Der Wirtschaftsplan wurde gemäß § 106 Absatz 2 in Verbindung mit § 106 Absatz 1 Nummer 4 der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998, zuletzt geändert durch Artikel 37 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBL. 2024 I Nr.323), durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 19. Dezember 2024, Az. 18-4123/22/18-2024/64256, genehmigt.