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Amtliche Bekanntmachung vom 14. März 2014Beitragsbemessungsbeschluss 2014 der Handwerkskammer zu Leipzig

Gemäß §§ 4, 5 und 6 der Beitragsordnung der Handwerkskammer zu Leipzig wird 2014 gegenüber den Mitgliedern der Handwerkskammer zu Leipzig ein Handwerkskammerbeitrag mit Grundbeitrag und Zusatzbeitrag sowie Sonderbeiträge (Umlage für die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung sowie Imagekampagne) erhoben.

Handwerkskammerbeitrag - für die natürlichen Personen und Personengesellschaften wird der Grundbeitrag gestaffelt nach Gewerbeertrag / hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb und für die juristischen Personen wird der Grundbeitrag ungestaffelt mit einem Zuschlag auf den Grundbeitrag festgesetzt.

Die Bemessungsgrundlage für den Grundbeitrag und den Zusatzbeitrag ist der Gewerbeertrag nach dem Gewerbesteuergesetz, wenn für das Bemessungsjahr ein einheitlicher Gewerbesteuermessbetrag festgesetzt worden ist, andernfalls hilfsweise der nach dem Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuergesetz ermittelte Gewinn aus Gewerbebetrieb.

Das Bemessungsjahr für die Bemessungsgrundlage Gewerbeertrag / hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb für den Grundbeitrag und den Zusatzbeitrag ist 2011, wenn 2011 nicht vorhanden ist, werden die Daten hilfsweise aus 2010, 2009 verwendet.

Grundlage sind die von den Finanzverwaltungen über die AKG GmbH (Arbeitsgemeinschaft Kammerleitstelle für Bemessungsgrundlagen) gelieferten Daten des Gewerbeertrages / hilfsweise der Gewinn aus Gewerbebetrieb.

ansprechpartnerin

Romy Martinetz

Leiterin Beitrag / Umlage / Einzug

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-404

Fax 0341 2188-25404

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