Ausbildungsberatung Ausbildung Schlagwort(e): Ausbildung, Ausbildungsberatung, Auszublindende, Auszubildender, Konfliktlösung, Konfliktberatung, Beratung, Werkstatt
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Ausbildung der Ausbilder

Um das duale Ausbildungssystem wird Deutschland weltweit beneidet. Den guten Ruf verdankt das System den hervorragenden Fachkräften, die es durch starken Praxisbezug und das hohe Engagement der Ausbilder in den Betrieben hervorbringt. Wer als Ausbilder aktiv werden will, sollte nicht nur fachlich uptodate sein, sondern muss sich auch einer speziellen Schulung unterziehen.
 

Lehrgangsabschluss wird als Teil IV der Meisterprüfung anerkannt

Der Lehrgang „Ausbildung der Ausbilder“ vermittelt den Teilnehmern fundierte erziehungs- und arbeitspädagogische Kenntnisse, um Auszubildende erfolgreich zu qualifizieren. Auf dem Lehrplan stehen nicht nur Didaktik und Pädagogik, sondern auch rechtliche Rahmenbedingungen der Lehrlingsausbildung und Ausbildungsplanung. Der Abschluss wird als Teil IV der Meisterprüfung anerkannt.

 

 
Inhalte und Lehrgangsdauer


Inhalte 

  • Allgemeine Grundlagen
    rechtliche Rahmenbedingungen / Eignung der Ausbilder
  • Planung der Ausbildung
    Ausbildungsberufe / Ausbildungsbetriebe / Ausbildungsplan / Organisation der Berufsausbildung / Berufsschule
  • Einstellung von Auszubildenden und Ausbildung am Arbeitsplatz
    Auswahlkriterien / Ausbildungsvertrag / praktische Anleitung
  • Förderung des Lernprozesses und Ausbildung in der Gruppe
    Lern- und Arbeitstechniken / Lernerfolge / Lernschwierigkeiten
  • Abschluss der Ausbildung
    Prüfungsvorbereitung / Zeugnisse / Ausbildungsverlängerung
     

Lehrgangsdauer

120 Stunden
 

 

 
Gebühren und Fördermöglichkeiten

Für die Meisterausbildung müssen Aufstiegswillige Kosten einplanen. So fallen unter anderem Gebühren für die Zulassung, die Lehrgangsteilnahme, die Lehrmaterialien sowie für die Prüfungen und das Meisterprojekt beziehungsweise das Meisterstück an. Im Gegenzug gibt es jedoch diverse Fördermöglichkeiten, die mit denen sich die Kosten für eine Meisterfortbildung erheblich reduzieren lassen. 
 



Kosten Teil I | Fachpraxis

3.625 Euro (Lehrgangsgebühren)*

420 Euro (Prüfungsgebühren)**

Kosten Teil II | Fachtheorie

1.515 Euro (Lehrgangsgebühren)*

350 Euro (Prüfungsgebühren)***

Kosten Teil III | Wirtschaft / Recht 

1.820 Euro (Lehrgangsgebühren)*

210 Euro (Prüfungsgebühren)***

Kosten Teil IV | Berufspädagogik / "Ausbildung der Ausbilder"

875 Euro (Lehrgangsgebühren)

190 Euro (Prüfungsgebühren)***


Summe Teile I bis IV

7.835 Euro (Lehrgangsgebühren)

1.170 Euro (Prüfungsgebühren)***



Geldstücke. Bild: stock.adobe.com / Markus Mainka
stock.adobe.com / Markus Mainka

* zuzüglich Materialkosten | **  zuzüglich der Ausgaben für Materialien des Meisterprüfungsprojektes sowie Kosten für Material-, Raum- und Werkstattnutzung | *** zuzüglich Kosten für Raum- und Werkstattnutzung | Stand: Februar 2024 | Mehr Informationen zur Zusammensetzung der Kosten einer Meisterfortbildung und der Meisterprüfungen gibt es auf der Seite Gebühren und Kosten der Meisterprüfung.





Die Meisterausbildung ist unter anderem nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (kurz: AFBG) förderfähig. Dies ist ein bundesweites Förderprogramm für das es keine Altersgrenze gibt. Mit dem „Aufstiegs-BAföG“ können die Ausgaben für eine Meisterfortbildung zum Teil erheblich gedrückt werden, wie das folgende Rechenbeispiel verdeutlicht.

 

Meisterausbildung Teile I bis IV

7.835 Euro (Lehrgangsgebühren)

1.170 Euro (Prüfungsgebühren)


staatlicher Zuschuss

3.917,50 Euro (Zuschuss Lehrgangsgebühren)

585 Euro (Zuschuss Prüfungsgebühren)

Darlehen bei der KfW

3.917,50 Euro

585 Euro

Darlehenserlass (Bestehen Meisterprüfung)

1.958,75 Euro

292,50 Euro


Verbleibender Eigenanteil

1.958,75 Euro (Lehrgangsgebühren)

266,25 Euro (Prüfungsgebühren)



Euromünze (Ausschnitt mit Bundesadler). Bild: stock.adobe.com / Vadym
stock.adobe.com / Vadym

Stand: Februar 2024 | Mehr Informationen gibt es auf der Seite Aufstiegs-BAföG: Förderung von beruflicher Aufstiegsfortbildung sowie unter www.aufstiegs-bafoeg.de.



Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung mit besonders guten Ergebnissen (besser als „Gut“ und bei mehreren Prüfungsteilen die Durchschnittsnote 1,9 oder besser) können zusätzlich über das Programm Begabtenförderung berufliche Bildung ein Antrag auf Aufnahme als Stipendiat stellen. Voraussetzung ist zudem für alle Antragsteller, dass sie zum Zeitpunkt der Aufnahme in das Förderprogramm jünger als 25 Jahre sind.

Mehr Informationen gibt es auf der Seite Begabtenförderung berufliche Bildung – Finanzielle Unterstützung für die 'Karriere mit Lehre'.

Euro-Banknote (Ausschnitt) / Geldschein. Bild: stock.adobe.com / GeoM
stock.adobe.com / GeoM



Absolventen der Meisterschule, die in Sachsen ihren Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort haben, erhalten vom Freistaat mit dem „Meisterbonus“ zudem einen Zuschuss von 2.000 Euro.

Mehr Informationen gibt es auf der Seite Sächsischer Meisterbonus.

Geldscheine. Bild: stock.adobe.com / eyetronic
stock.adobe.com / eyetronic



 

 
Ablauf und Planung

Die vier Teile der Meisterausbildung dürfen in beliebiger Reihenfolge absolviert werden. Die Rahmenlehrpläne empfehlen jedoch, wenn möglich, den Teil III (Wirtschaft) vor den Teilen I und II (Fachpraxis und -theorie) zu besuchen.

Da die Lebensumstände jedes Profis unterschiedlich sind, ermöglicht die Handwerkskammer zu Leipzig angehenden Meisterinnen und Meistern grundsätzlich viel Flexibilität bei der Durchführung der Meisterschule. So können die meisten Kurse sowohl kompakt in Vollzeit als auch über einen längeren Zeitraum als Teilzeitfortbildung absolviert werden.  

Wenn die persönlichen Umstände es erfordern, können selbstverständlich auch Pausen zwischen den einzelnen Teilen der Meisterfortbildung gemacht werden. Hier sollte jedoch beachtet werden, dass es einen vorgegebenen Zeitrahmen für den Abschluss der Meisterfortbildung gibt, sobald eine Fördermöglichkeit wie das Aufstiegs-BAföG genutzt wird. 

Die Bildungsexperten der Handwerkskammer empfehlen aus der langjährigen Erfahrung heraus, vor allem bei Vollzeitfortbildungen eine Planung ohne größere Pausen.

 

Wir beraten Sie gern individuell.

Die Bildungsprofis der Handwerkskammer nehmen sich gern Zeit für eine individuelle Beratung. Mit diesem Formular kann ein individueller Beratungstermin zu Fortbildungsangeboten, zum Beispiel zur Meisterfortbildung, angefragt werden. Nach dem Absenden des Formulars melden wir uns telefonisch oder per E-Mail mit einem konkreten Terminvorschlag.


Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung

 
Mit nachstehender Einwilligung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Kontaktdaten (zum Beispiel E-Mail-Adresse und Telefonnummer) zum Zweck der Bearbeitung der Kontaktanfrage genutzt werden. Ihre Einwilligung ist freiwillig und jederzeit widerruflich. Der Widerruf ist per E-Mail an info@hwk-leipzig.de oder postalisch an Handwerkskammer zu Leipzig (Dresdner Straße 11/13, 04103 Leipzig) zu richten. Nach Erhalt des Widerrufs werden wir die betreffenden Daten nicht mehr nutzen und verarbeiten beziehungsweise löschen. Im Weiteren gelten die Datenschutzbestimmungen der Handwerkskammer zu Leipzig.


* Pflichtfeld

 
Meisterprüfung

Die Lehrgangsplanung steht? Spätestens dann sollten sich Aufstiegswillige auch Gedanken über die Prüfungen machen. Hier müssen einige Formalitäten erledigt werden und für die Teilnahme an der Prüfung ist eine Zulassung notwendig. Mit dem Antrag auf Zulassung wird beispielsweise das Vorliegen der Voraussetzungen geprüft und bescheinigt. Ohne diesen Bescheid erhalten angehende Meisterinnen und Meister beispielsweise gar keine Einladung zur Prüfung, egal mit welchem Prüfungsteil sie beginnen möchten.

Alle Details rund um Prüfungsvorschriften, -ablauf, -zulassung usw. haben wir auf der Seite Der Meisterbrief als Qualitäts- und Vertrauenssiegel zusammengefasst. Das Team Meisterprüfungswesen steht außerdem bei Fragen und Herausforderungen bereit.



 

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Katrin Hauk

Bildungsakademie Handwerk

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-234

Fax 0341 2188-25234

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Christiane Hoffmann

Geschäftsstelle der Fortbildungsprüfungsausschüsse / Geschäftsstelle der Meisterprüfungsausschüsse

Steinweg 3

04451 Borsdorf

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Fax 034291 30-25271

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