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Amtliche Bekanntmachung vom 17. März 2017Änderung des Gebührenverzeichnisses der Handwerkskammer zu Leipzig

Auf der Grundlage des § 113 Absatz 4 und § 106 Absatz 1 Nummer 5 der Handwerksordnung (HwO) erhebt die Handwerkskammer zu Leipzig Gebühren.

Haupt- und Ehrenamt der Handwerkskammer zu Leipzig setzten sich durch effizienten Umgang mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen für eine möglichst lange Beibehaltung der Gebührensätze ein.

Die nachstehende Änderung des Gebührenverzeichnisses wurde durch die Vollversammlung in ihrer Sitzung am 28. November 2016 beschlossen und mit Schreiben vom 3. Februar 2017 Az: 13-4123/17/5 durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr genehmigt.