Finanzen, Euro, Münzstapel auf Tabellen mit Stift und Taschenrechner, Bild: v.poth / stock.adobe.com
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Finanzordnung

Die Finanzordnung der Handwerkskammer wird von der Vollversammlung erlassen und durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr genehmigt. 

Sie regelt die Aufstellung und den Vollzug des Wirtschaftsplans (Wirtschaftsführung) sowie die Buchführung, die Rechnungslegung und die Jahresabschlussprüfung.


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Ulf Kühlewind

Hauptabteilungsleiter Finanzen / Innere Verwaltung

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