Amtliche Bekanntmachung vom 27. Januar 2023Änderung des Gebührenverzeichnisses der Handwerkskammer zu Leipzig

Die Vollversammlung der Handwerkskammer zu Leipzig hat am 22. November 2022 auf der Grundlage des § 106 Absatz 1 Nummer 5 und Absatz 2 des Gesetz zur Ordnung des Handwerks die Änderung des Gebührenverzeichnisses, zuletzt geändert mit Beschluss vom 27. November 2019, beschlossen.

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Die Vollversammlung der Handwerkskammer zu Leipzig hat am 22. November 2022 auf der Grundlage des § 106 Absatz 1 Nummer 5 und Absatz 2 des Gesetz zur Ordnung des Handwerks die Änderung des Gebührenverzeichnisses, zuletzt geändert mit Beschluss vom 27. November 2019, beschlossen.

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