Amtliche Bekanntmachung vom 15. Februar 2019Änderung der Beitragsordnung der Handwerkskammer zu Leipzig

Die Vollversammlung der Handwerkskammer zu Leipzig hat am 29. November 2018 auf der Grundlage des § 106 Absatz 1 Ziffer 5 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks die Änderung der Beitragsordnung, zuletzt geändert mit Beschluss vom 26. November 2004, beschlossen.

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Die Vollversammlung der Handwerkskammer zu Leipzig hat am 29. November 2018 auf der Grundlage des § 106 Absatz 1 Ziffer 5 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks die Änderung der Beitragsordnung, zuletzt geändert mit Beschluss vom 26. November 2004, beschlossen.

In Anlehnung an die »Richtlinien über die Förderung der überbetrieblichen beruflichen Bildung im Handwerk« wird künftig einheitlich der Begriff »ÜLU« beziehungsweise »überbetriebliche Lehrlingsunterweisung« verwendet.

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