Finanzordnung
Selbstverwaltung bedeutet nicht nur, dass das Handwerk seine Belange selbst regelt, sondern auch dass die Handwerksbetriebe die dafür notwendigen Einrichtungen selbst finanzieren. Die Finanzierung der Handwerkskammer erfolgt durch Beiträge und Gebühren.

Die Finanzordnung der Handwerkskammer wird von der Vollversammlung erlassen und durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr genehmigt. Sie regelt die Aufstellung und den Vollzug des Wirtschaftsplans (Wirtschaftsführung) sowie die Buchführung, die Rechnungslegung und die Jahresabschlussprüfung.