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Beitragsordnung und Beitragbemessungsbeschlüsse

Selbstverwaltung bedeutet nicht nur, dass das Handwerk seine Belange selbst regelt, sondern auch dass die Handwerksbetriebe die dafür notwendigen Einrichtungen selbst finanzieren. Die Finanzierung der Handwerkskammer erfolgt durch Beiträge und Gebühren.

Beitragspflichtig sind alle Mitgliedsbetriebe. Mitglied der Handwerkskammer sind die in der Handwerksrolle und/oder im Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke und handwerksähnlicher Gewerbe eingetragenen natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften sowie alle Kleingewerbetreibenden gemäß § 90 Absatz 3 Handwerksordnung in der jeweils gültigen Fassung.

Der Handwerkskammerbeitrag setzt sich aus einem Grund- und einem Zusatzbeitrag zusammen. Näheres regelt die Beitragsordnung.


ansprechpartnerin

Romy Martinetz

Leiterin Beitrag / Umlage / Einzug

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-404

Fax 0341 2188-25404

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