auremar / stock.adobe.com

Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)

Das Herzstück der Fachkräftesicherung im Handwerk ist die duale Berufsausbildung. Junge Nachwuchskräfte erhalten über dieses renommierte System einerseits im Betrieb und andererseits in der Berufsschule das notwendige Know-how, mit dem sie den Anforderungen des Marktes und damit der Betriebe gerecht werden. Mit einem Gesellenabschluss sind sie breit aufgestellt und verfügen über eine international anerkannte Berufskompetenz und -qualität.
 

Gutes Rüstzeug

Weil das Handwerk jedoch von kleinen, oft spezialisierten Unternehmen dominiert wird, stehen Betriebe, die ihrem Nachwuchs ein gutes Rüstzeug mit auf den Weg geben wollen, vor einem Dilemma. Sie sind aufgrund ihrer Struktur mitunter nicht in der Lage, alle Ausbildungsinhalte abzubilden und immer die neuesten Technologien einzubeziehen. Dadurch können sie ihre Schützlinge nicht so schulen, dass diese auch bei einem späteren Arbeitgeberwechsel unkompliziert Fuß fassen können.
 

Bildungsstätten des Handwerks

Sollte man als kleiner Betrieb also lieber gar nicht erst ausbilden? Weil das keine Option ist, wurde das System der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) entwickelt und perfektioniert. Mehr als 500 große und kleine Bildungsstätten des Handwerks sorgen bundesweit dafür, dass alle Absolventen einer handwerklichen Ausbildung die gleichen einzelbetriebsübergreifenden Fachqualifikationen erwerben.
 

Grund- und Fachstufenlehrgänge

In der Region Mitteldeutschland ist das Bildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer zu Leipzig ein Hauptakteur im ÜLU-Bereich. Lehrlinge aus mehr als 40 Gewerken kommen ab dem ersten Lehrjahr in die »Fachkräfteschmiede« und absolvieren in den Werkstätten berufsspezifische Grund- und Fachstufenlehrgänge. Die erfahrenen Lehrmeister vermitteln die Inhalte dabei praxisorientiert, berücksichtigen aktuelle technische und ökonomische Trends und beleuchten darüber hinaus fachübergreifende Themen wie zum Beispiel Arbeitssicherheit, Unfallverhütung usw.
 

Fit für den Beruf

Die Lehrlinge können auf diese Weise losgelöst vom Tagesgeschäft im Ausbildungsbetrieb komplizierte und zeitintensive Teile ihrer Ausbildung üben und Sicherheit in der Anwendung der Kenntnisse erwerben. Das zahlt sich für die angehenden Fachleute aus. Wer sich durch die Herstellerbindung eines Heizungsbauunternehmens oder einer Kfz-Werkstatt also auf einen Hersteller spezialisiert hat, lernt bei der ÜLU, welche Besonderheiten es bei anderen Marken gibt und wird so fit für den Beruf.
 

 

Fragen und Antworten zur »ÜLU«

Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) ist ein wichtiger Bestandteil der dualen Berufsausbildung und ergänzt den praktischen Teil der Ausbildung im Betrieb.

www.fotografiemh.de - Hannes Harnack

ÜLU-Kurse sind praxisorientierte Schulungen, die während der gesamten Ausbildungszeit – vom ersten bis zum letzten Lehrjahr – durchgeführt werden. Sie vermitteln spezifische Fachkenntnisse und praktische Fähigkeiten, die für den Beruf notwendig sind. Das Ziel der ÜLU ist es, allen Auszubildenden ein einheitlich hohes Ausbildungsniveau zu ermöglichen, unabhängig von der Spezialisierung des jeweiligen Ausbildungsbetriebs.

Aufgrund der schnellen technischen Entwicklungen wird der Lehrstoff zunehmend komplexer, was die Anforderungen an Ausbilder, Betriebe und Auszubildende steigert. Besonders für kleine und mittelständische Handwerksbetriebe ist es schwierig, das vollständige Wissen und die notwendigen Fähigkeiten für den gesamten Beruf zu vermitteln. Um die Ausbildungsbetriebe zu entlasten und ein hohes Niveau der Ausbildung sicherzustellen, wurde die ÜLU in den Werkstätten der Bildungszentren eingeführt.

Die Inhalte der ÜLU-Kurse sowie deren Dauer werden gemeinsam von den entsprechenden Zentralverbänden und den Rahmenlehrplänen festgelegt.

Sobald ein neuer Unterweisungsplan erstellt wurde, wird dieser durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) oder die zuständigen Landesministerien anerkannt – im Fall von Sachsen ist es das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA).

Die Rahmenlehrpläne des Heinz-Piest-Instituts (HPI) werden vom Berufsbildungsausschuss und der Vollversammlung der Handwerkskammer zu Leipzig zu beschlossen, sodass sie im Kammerbezirk Leipzig Gültigkeit erlangen.


Unterweisungspläne nach Berufen/Fachrichtungen

Unterweisungspläne nach Berufen/Fachrichtungen können beim Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik an der Leibniz Universität Hannover unter hpi-hannover.de abgerufen werden.

Das HPI ist eine von fünf im Deutschen Handwerksinstitut e. V. (DHI) zusammengeschlossenen Forschungs- und Dienstleistungseinrichtungen, die arbeitsteilig zusammen das Spektrum Technik, Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Recht und Berufspädagogik im Handwerk abdecken.

Auf den Webseiten des HPI finden sich ferner Informationen zur Entwicklung von Unterweisungsplänen, zur Kostenanalyse der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung ...

Ja, jeder Auszubildende ist verpflichtet, an den Pflichtkursen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung teilzunehmen.

Diese Kurse sind für alle verpflichtend, die von der Vollversammlung der Handwerkskammer zu Leipzig als obligatorisch festgelegt wurden.

auremar / stock.adobe.com

Die Dauer der Lehrgänge beträgt in der Regel ein bis zwei Wochen. Die Anzahl der Kurse pro Jahr hängt vom jeweiligen Ausbildungsberuf und dessen Spezialisierung ab.

Während der ÜLU-Maßnahme müssen die Auszubildenden vom Ausbildungsbetrieb freigestellt werden, und der Besuch der ÜLU muss gewährleistet sein (§ 13 und § 15 BBiG). Nach Abschluss des Kurses erhält der Ausbildungsbetrieb und der Auszubildende eine Beurteilung des Leistungsstandes, um in der weiteren Ausbildung auf den vermittelten Inhalten aufbauen zu können.

Alle Auszubildenden, die in einem aktiven Ausbildungsverhältnis stehen und in der Lehrlingsrolle eingetragen sind, erhalten automatisch eine Einladung über den Betrieb zur Teilnahme an der ÜLU.

stock.adobe.com / lightpoet

Die ÜLU-Kurse finden im Bildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer zu Leipzig oder in den Einrichtungen der von der Handwerkskammer beauftragten Dienstleister statt.

Den genauen Ort des jeweiligen ÜLU-Kurses können Sie der Lehrgangsübersicht entnehmen, die den spezifischen Ausbildungsberufen zugeordnet ist.

www.foto-zentrum-leipzig.de

Die ÜLU-Lehrgänge sowie mögliche Unterbringungskosten werden durch den Bund und den Freistaat Sachsen bezuschusst. Der Ausbildungsbetrieb trägt in der Regel etwa ein Drittel der Kosten. Gefördert werden ÜLU-Lehrgänge für Auszubildende in der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) sowie in der Fachstufe (2. bis 4. Ausbildungsjahr).

pictworks / stock.adobe.com

Die Förderungen basieren auf den in den Unterweisungsplänen festgelegten Durchschnittskosten für die Durchführung der ÜLU. Die Zuschüsse zu den Lehrgangskosten werden als Festbetrag pro Teilnehmer und Lehrgang gewährt und sind an bestimmte Bedingungen geknüpft. Eine Teilnahme an allen Unterweisungstagen ist dafür Voraussetzung.

Zusätzliche Förderungen:

Zuschüsse für Umschüler: Umschüler können ebenfalls an der ÜLU teilnehmen, jedoch nur, wenn keine gleichartige Förderung nach nationalem Recht (z. B. SGB II und III) möglich ist. Eine Bestätigung des Kostenträgers (z. B. Agentur für Arbeit oder Jobcenter) muss mit dem Antrag-Link eingereicht werden.

Bauwirtschaft: Für Ausbildungsberufe in der Bauwirtschaft übernimmt die jeweilige Ausgleichskasse die Kursgebühren sowie die Kosten für Unterkunft und Fahrt.

Die Beantragung und Abrechnung der Fördermittel sowie die Einhaltung der Förderbedingungen werden von den Mitarbeitern der Handwerkskammer zu Leipzig übernommen.

Ja, für die Lehrgangsteilnehmer steht im Bildungs- und Technologiezentrum ein modern eingerichtetes Internat zur Verfügung. Alle Infos gibt es unter www.hwk-leipzig.de/internat.

Handwerkskammer zu Leipzig



 

Wie profitieren Betriebe von der ÜLU?

  • Ausbildungsinhalte orientieren sich am betrieblichen Bedarf.
  • Handlungsorientierte Methoden erhöhen den Lernerfolg der Auszubildenden und legen das Fundament für selbstgesteuertes Lernen.
  • Lehrlinge werden schnell in Produktionsprozesse integriert.
  • Ausbildungsinhalte werden vermittelt, ohne den betrieblichen Ablauf zu stören.
  • Vermittlung von Fertigkeiten, die über die Spezialisierung des Betriebes hinausgehen.
  • Kostengünstiges Angebot aufgrund öffentlicher Förderung.
  • Lehrling gewinnt an Fachwissen und Handlungskompetenz.

 

Wie profitieren Lehrlinge von der ÜLU?

  • Unterstützung bei der beruflichen Grundausbildung.
  • Systematische Vermittlung überbetrieblicher Qualifikationen.
  • Zeit zum Lernen außerhalb des betrieblichen Alltags.
  • Arbeiten im Team mit Auszubildenden und ÜLU-Ausbildern.
  • Erlernen neuer Techniken und technologischer Entwicklungen.
  • Solide Berufsausbildung fördert die Möglichkeit zum Einsatz im Betrieb und die Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

 


 

 


 

 


 

 

Hinweis für Ausbildungsbetriebe, die bei der Handwerkskammer Berlin eingetragen sind: Seit dem 17. Juli 2022 gilt in Berlin der Mindestlohn in Höhe von 13,00 Euro je Stunde (§ 9 Absatz 1 Mindestlohngesetz für das Land Berlin (LMiLoG Bln)*. Am 1. Mai 2024 erfolgte eine Anpassung der Höhe des Landesmindestlohns von 13,00 Euro auf 13,69 Euro und liegt damit unverändert über dem Bundesmindestlohn. Gemäß § 7 LMiLoG Bln gewährt das Land Berlin Zuwendungen nach der Landeshaushaltsordnung nur, wenn die Empfänger sich verpflichten, ihren Arbeitnehmern (ohne Auszubildende, Umschüler nach dem Berufsbildungsgesetz)** mindestens den Landesmindestlohn nach § 9 LMiLoG Bln zu zahlen. Die genannte Verpflichtung ist einzuhalten. Anderenfalls kann es zur Folge haben, dass eine Förderung abgelehnt oder eine gewährte Förderung zurückgenommen wird. Auf Verlangen sind der Bewilligungsstelle anonymisierte Lohnnachweise vorzulegen. Wir bitten um eine umgehende Rückmeldung an uns, sofern Sie die Vorgaben des Landesmindestlohngesetzes nicht einhalten.

* Mindestlohngesetz für das Land Berlin (Landesmindestlohngesetz – LMiLoG Bln) vom 18. Dezember 2013 (GVBl. S. 922) zuletzt geändert durch Artikel 8 G zur Änderung des Bürger- und PolizeibeauftragtenG und weiteren Gesetze vom 9. Februar 2023 (GVBl. S. 30) / ** Hier sind alle Ihre sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, auch die Ungeförderten, inbegriffen. Arbeitnehmer im Sinne des LMiLoG Bln ist, wer sich durch einen privatrechtlichen Vertrag verpflichtet hat, in sozialversicherungspflichtiger Form oder als geringfügig Beschäftigter gegen Entgelt Dienste zu leisten, die in unselbstständiger Arbeit im Inland zu erbringen sind (§ 3 Absatz 1 LMiLoG Bln). Als Arbeitnehmer gelten nicht Auszubildende, Umschüler nach dem Berufsbildungsgesetz, Personen, die in Verfolgung ihres Ausbildungszieles eine praktische Tätigkeit nachweisen müssen, sowie Personen in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis nach § 221 Absatz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (§ 3 Absatz 2 LMiLoG Bln).


 

 


 

 


 

 


 

 


Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und Komplementärmitteln des Freistaates Sachsen, des Landes Brandenburg sowie zum Teil weiterer Bundesländer gefördert.

Anika Dollmeyer

Celine Schatz

Fachbereich Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung / Fördermittel

Steinweg 3

04451 Borsdorf

Tel. 034291 30-283

Fax 034291 30-25283

schatz.c--at--hwk-leipzig.de

Marco Kitzing

Jörg Winkler

Fachbereichsleiter Metall / Elektro / SHK / Fleischer

Steinweg 3

04451 Borsdorf

Tel. 034291 30-158

Fax 034291 30-25158

winkler.j--at--hwk-leipzig.de

MAIK_LEHMANN_Photographie

Ute Kretzschmar

Fachbereichsleiterin Kraftfahrzeug-, Zweirad-, Land- und Baumaschinentechnik

Steinweg 3

04451 Borsdorf

Tel. 034291 30-136

Fax 034291 30-25136

kretzschmar.u--at--hwk-leipzig.de

Marco Kitzing

Sebastian Matros

Fachbereichsleiter Bau / Ausbau

Steinweg 3

04451 Borsdorf

Tel. 034291 30-208

Fax 034291 30-25208

matros.s--at--hwk-leipzig.de

Marco Kitzing

Claudia Weigelt

Leiterin Bildungsakademie Handwerk

Steinweg 3

04451 Borsdorf

Tel. 034291 30-126

Fax 034291 30-25126

weigelt.c--at--hwk-leipzig.de

www.foto-zentrum-leipzig.de

André Tepper

Leiter KOMPASS

Steinweg 3

04451 Borsdorf

Tel. 034291 30-210

Fax 034291 30-25210

tepper.a--at--hwk-leipzig.de

Marco Kitzing

Cindy Kleine

Fachbereich Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung / Fördermittel

Steinweg 3

04451 Borsdorf

Tel. 034291 30-151

Fax 034291 30-25151

kleine.c--at--hwk-leipzig.de

Marco Kitzing

Sophia Pilz

Fachbereich Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung / Fördermittel

Steinweg 3

04451 Borsdorf

Tel. 034291 30-153

Fax 034291 30-25153

pilz.s--at--hwk-leipzig.de

Richarda Preßler

Fachbereich Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung / Fördermittel

Steinweg 3

04451 Borsdorf

Tel. 034291 30-174

Fax 034291 30-25174

pressler.r--at--hwk-leipzig.de

Simone Strelow

Fachbereich Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung / Fördermittel

Steinweg 3

04451 Borsdorf

Tel. 034291 30-127

Fax 034291 30-25127

strelow.s--at--hwk-leipzig.de