Handwerker / Unternehmer im Büro vor dem Computer. Bild: sepy / stock.adobe.com
sepy / stock.adobe.com

Archivbeitrag | Newsletter 2020Verdienstausfall und Entschädigung bei Quarantäne

Wer aufgrund des Coronavirus offiziell unter Quarantäne gestellt wird, einem Tätigkeitsverbot unterliegt und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, kann über die Landesdirektion Sachsen eine Entschädigung beantragen. Grundlage für die Entschädigung ist das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz). Nach dem Infektionsschutzgesetz erhalten auch Selbstständige und Freiberufler den Verdienstausfall ersetzt. Bei Angestellten Arbeitgeber in der Regel das Arbeitsentgelt weiter, kann sich dieses im Nachhinein auf Antrag erstatten lassen.

Antrag bei der Landesdirektion Sachsen stellen

Grundlage für die Entschädigung ist das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz). Danach bemisst sich die Entschädigung für die ersten sechs Wochen einer Quarantäne nach dem Verdienstausfall, also dem Netto-Arbeitsentgelt. Vom Beginn der siebenten Woche an richtet sich die Entschädigung nach der Höhe des Krankengeldes. Grundlage der Berechnung der Entschädigung ist der letzte vorliegende Einkommenssteuerbescheid. Der Antrag muss spätestens drei Monate nach der Tätigkeitsunterbrechung oder dem Ende der Quarantäne bei der Landesdirektion Sachsen gestellt werden. Das Antragsformular steht unter www.lds.sachsen.de bereit.

Kontaktformular zur Coronakrise

 

 

Datenschutzerklärung

Die Handwerkskammer zu Leipzig verwendet die von Ihnen gemachten Angaben nur zur Bearbeitung der Kontaktaufnahme. Die im Rahmen der Anfrage gemachten Angaben werden nicht an Dritte weitergegeben. Im Weiteren gelten die Datenschutzbestimmungen der Handwerkskammer zu Leipzig.


Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung

Mit nachstehender Einwilligung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Kontaktdaten (zum Beispiel E-Mail-Adresse, Name, Adresse) zum Zweck der Bearbeitung der Kontaktanfrage genutzt werden. Ihre Einwilligung ist freiwillig und jederzeit widerruflich. Der Widerruf ist per E-Mail an info@hwk-leipzig.de oder postalisch an Handwerkskammer zu Leipzig (Dresdner Straße 11/13, 04103 Leipzig) zu richten. Nach Erhalt des Widerrufs werden wir die betreffenden Daten nicht mehr nutzen und verarbeiten beziehungsweise löschen.

 

* Pflichtfeld

likos-christian-web2023 Marco Kitzing

Christian Likos

Hauptabteilungsleiter Wirtschaft und Recht / Stellvertretender Hauptgeschäftsführer

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-300

Fax 0341 2188-25300

likos.c--at--hwk-leipzig.de