
Übergangsfrist bei Neuregelung für Umsatzsteuer bei Bauleistungen
Beratungs-Hotline für Unternehmen: 0341 2188-314
31. März 2004 | Ab dem 1. April ist die Umsatzbesteuerung von Bauleistungen neu geregelt. Wenn ein Unternehmer eine Bauleistung an einen anderen Unternehmer erbringt, der ebenfalls Bauleistungen tätigt, geht die Umsatzsteuerschuld auf den Auftraggeber über.
Für die Anwendung der neuen Vorschrift gewährt das Bundesfinanzministerium eine dreimonatige Übergangsfrist. Bei Bauleistungen, die zwischen dem 1. April und dem 30. Juni 2004 ausgeführt werden, kann der leistende Unternehmer unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin als Schuldner der Umsatzsteuer behandelt werden.
Die Handwerkskammer zu Leipzig hat für bauleistende Unternehmen eine Beratungs-Hotline eingerichtet: Telefon 0341 2188-314, Kerstin Schultz, und Telefon 0341 2188-102, Olaf Blümel. Die Telefone sind montags bis freitags von 7.30 bis 16.30 Uhr, dienstags bis 18 Uhr besetzt.