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Archivbeitrag | Newsletter 2013Stundenlohnabrechnungen müssen transparent sein

Vor allem Bauunternehmer kennen das Problem: Der Bauherr klagt über unverständliche Rechnungen und bezweifelt die Anzahl der in Rechnung gestellten Arbeitsstunden. Eskaliert dieser Streit und kommt vor Gericht, hat der Unternehmer unter Umständen ein ernsthaftes Problem, denn er muss eventuell seine Abrechnung bei Gericht plausibel belegen können.

Lästig aber hilfreich: Dokumentation der Bausausführung

Das kann er aber nur, wenn er und seine Mitarbeiter bereits während der Ausführung der Arbeiten sorgfältig dokumentiert haben, wann wer was gemacht hat. Im Nachhinein ist dies kaum noch möglich.

Im konkreten Beispiel kann der Bauherr, der die Rechnung nicht bezahlt, zunächst pauschal behaupten, der Unternehmer habe unwirtschaftlich gearbeitet oder seine Leistung unwirtschaftlich organisiert. Deshalb seien zu viele Stunden abgerechnet worden.

Gelingt es dem Unternehmer dann nicht, eine nachvollziehbare Aufstellung der Arbeiten vorzulegen, so kann sich der Auftraggeber möglicherweise allein aus diesen Gründen mit seiner pauschalen Behauptung der Unwirtschaftlichkeit durchsetzen.

Bei Abrechnung auf Stundenbasis gute Dokumentation sicherstellen

Wer als Unternehmer dagegen alle Arbeiten detailliert belegen kann, spielt den Ball zurück zum Bauherr, der dann erläutern muss, warum die Arbeiten seiner Meinung nach unwirtschaftlich oder überhöht abgerechnet sind. Der Richter entscheidet dann je nach Argumentation und Beweislage.

Die Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) macht angesichts dieses Verfahrens deutlich, wie wichtig es für Bauunternehmer ist, bei jedem Vertrag zu prüfen, ob er im Bewusstsein dieses Risikos eine Abrechnung auf Stundenbasis vereinbaren will und falls ja, wie er sicherstellt, dass seine Mitarbeiter alle ihre Tätigkeiten auch detailliert genug dokumentieren, um notfalls vor Gericht bestehen zu können.