Stromsteuerermäßigung: Können Sie profitieren?
Entlastung: Für die Jahre 2024 und 2025 können mehr Betriebe bei der Stromsteuer entlastet werden. Neuer Grenzwert ist ein Jahresverbrauch von mehr als 12.500 kWh Strom. Dadurch können auch Klein- und Kleinstunternehmen in den Begünstigtenkreis hineinfallen.

Mehr als 12.500 kWh Strom in 2024 verbraucht?
Die Stromsteuer wurde für die Jahr 2024 und 2025 für alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes gesenkt. Betrug die Steuer bisher 1,54 Cent pro Kilowattstunde, wurde sie nun auf den europäischen Mindestsatz von 0,05 Cent pro Kilowattstunde reduziert. Dies bedeutet eine Entlastung von 1,49 Cent pro Kilowattstunde für die Unternehmen.
Handwerksbetriebe die zum produzierenden Gewerbe zählen und 2024 einen Stromverbrauch von über 12.500 kWh hatten sollten unbedingt prüfen, ob Sie nach § 9 b Stromsteuergesetz eine Rückzahlung der Stromsteuer beantragen können.
Ein entsprechender Antrag für das Jahr 2024 kann bis zum 31. Dezember 2025 über das ELSTER-Portal beim Hauptzollamt eingereicht werden. Die Entlastung kann beantragt werden, wenn der Strom für betriebliche Zwecke wie Licht, Wärme, Kälte, Druckluft und mechanische Energie genutzt wird. Strom für Elektromobilität ist ausgeschlossen. Zudem wird die Steuerentlastung nur gewährt, soweit der Entlastungsbetrag im Kalenderjahr den Sockelbetrag von 250 Euro übersteigt.
Alle Informationen rund um die Voraussetzungen und die Antragstellung hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) unter www.zdh.de aufbereitet. Unterstützung gibt es auch bei Sven Börjesson, Berater für Innovation und Technologie der Handwerkskammer zu Leipzig.