Stromsteuerermäßigung: Können Sie profitieren?

Entlastung: Für die Jahre 2024 und 2025 können mehr Betriebe bei der Stromsteuer entlastet werden. Neuer Grenzwert ist ein Jahresverbrauch von mehr als 12.500 kWh Strom. Dadurch können auch Klein- und Kleinstunternehmen in den Begünstigtenkreis hineinfallen. 

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Mehr als 12.500 kWh Strom in 2024 verbraucht?

Die Stromsteuer wurde für die Jahr 2024 und 2025 für alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes gesenkt. Betrug die Steuer bisher 1,54 Cent pro Kilowattstunde, wurde sie nun auf den europäischen Mindestsatz von 0,05 Cent pro Kilowattstunde reduziert. Dies bedeutet eine Entlastung von 1,49 Cent pro Kilowattstunde für die Unternehmen.

Handwerksbetriebe die zum produzierenden Gewerbe zählen und 2024 einen Stromverbrauch von über 12.500 kWh hatten sollten unbedingt prüfen, ob Sie nach § 9 b Stromsteuergesetz eine Rückzahlung der Stromsteuer beantragen können.

Ein entsprechender Antrag für das Jahr 2024 kann bis zum 31. Dezember 2025 über das ELSTER-Portal beim Hauptzollamt eingereicht werden. Die Entlastung kann beantragt werden, wenn der Strom für betriebliche Zwecke wie Licht, Wärme, Kälte, Druckluft und mechanische Energie genutzt wird. Strom für Elektromobilität ist ausgeschlossen. Zudem wird die Steuerentlastung nur gewährt, soweit der Entlastungsbetrag im Kalenderjahr den Sockelbetrag von 250 Euro übersteigt.




Beispiel 1: Ein Fleischereibetrieb mit einem jährlichen Stromverbrauch von 140.000 kWh konnte nach dem alten Modell eine Steuerentlastung von etwa 470 Euro erhalten. Mit dem neuen Modell kann derselbe Betrieb eine Steuerentlastung von etwa 2.550 Euro erwarten. Dies entspricht dem 5,4-fachen der Entlastung im Vergleich zum alten Modell.

Beispiel 2: Eine Tischlerei verbraucht 40.000 kWh Strom im Jahr. Nach der bisherigen Regelung hat dieser Betrieb keine Stromsteuererstattung erhalten, für das Jahr 2024 kann einer Erstattung in Höhe von 550 Euro beantragt werden.

 

Alle Informationen rund um die Voraussetzungen und die Antragstellung hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) unter www.zdh.de aufbereitet. Unterstützung gibt es auch bei Sven Börjesson, Berater für Innovation und Technologie der Handwerkskammer zu Leipzig. 
 


Prüfen Sie mit dem kostenfreien E-Tool, ob Ihr Unternehmen antragsberechtigt ist!

Unternehmen, die einen besseren Überblick über die Energiekosten erhalten möchten, sollten sich die Webseite www.e-tool.de anschauen. Das E-Tool der Handwerksorganisation bietet nicht nur Zugang zu cleveren Verbrauchsanalysen, Einstiegshilfen,  kostenfreien Webinaren und Experten-Sprechstunden. Das Tool unterstützt Betriebe auch bei der Vorbereitung zur Entlastung nach § 9b Stromsteuergesetz. Das Webportal vereinfacht den gesamten Prozess und stellt sicher, dass alle notwendigen Schritte korrekt und effizient durchgeführt werden. Außerdem gibt das Tool gleich den zu erwartenden Erstattungsbetrag an.  

Kontakt

Marco Kitzing

Sven Börjesson

Berater für Innovation und Technologie (BIT)

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-368

Fax 0341 2188-25368

boerjesson.s--at--hwk-leipzig.de