Strengere Regeln für Barbershops und Nagelstudios

Das Bundesfinanzministerium will den »Katalog der Schwarzarbeitsbranchen« updaten. Neben Bau- und Transportgewerbe gehören das Friseur- und Kosmetikgewerbe künftig zu den Branchen, in denen ein erhöhtes Risiko für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung besteht. Das Fleischerhandwerk steht nicht mehr im Visier der Schwarzarbeitsbekämpfung.

prostooleh / stock.adobe.com

Regierung plant im Kampf gegen illegale Beschäftigung eine Ausweispflicht für Friseure, Barbershops und Nagelstudios.

Zur Bekämpfung der Schwarzarbeit sollen Beschäftigte im Friseur- und Kosmetikgewerbe sowie in Nagelstudios künftig verpflichtet werden, ihre Ausweise mit sich zu führen. Das geht aus dem Gesetzentwurf »zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung« hervor. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums gehören die betroffenen Gewerbe zu den »neuen Brennpunkten der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung«. Mit Aufnahme in den »Katalog der Schwarzarbeitsbranchen« wäre außerdem die sogenannte Sofort-Meldepflicht verbunden. Angestellte müssen den Tag des Beschäftigungsbeginns spätestens bei der Arbeitsaufnahme an die Rentenversicherung melden. Schon länger dazu verpflichtet sind zum Beispiel das Baugewerbe und die Taxibranche. 

Verstöße können teuer werden. Wer das Ausweisdokument nicht dabei hat oder sich weigert, es den Zollbeamten bei einer Prüfung zu zeigen, muss mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro rechnen.

Auf Druck der Handwerksorganisation steht aber das Fleischerhandwerk – in Abgrenzung zur Fleischindustrie – zumindest zwischenzeitlich nicht mehr im Visier der Schwarzarbeitsbekämpfung. Das Gewerk wird für fünf Jahre aus dem Katalog der betroffenen Branchen gestrichen.

Schwarzarbeitsbekämpfung ist Teamwork

Verstöße gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung oder gegen das Gesetz zur Ordnung des Handwerks verfolgen neben den Ordnungsämtern auch die Behörden der Zollverwaltung sowie die Handwerkskammern in enger Kooperation mit den Innungen und den Kreishandwerkerschaften. Schwerpunkt der Ordnungsämter sind die handwerksrechtlichen Verstöße, derweil der Zoll insbesondere prüft, ob Melde-, Aufzeichnungs- und Zahlungspflichten nach Steuerrecht und Sozialgesetzbuch verletzt worden sind, Ausländer illegal beschäftigt werden oder ob der allgemeinverbindliche Tariflohn vergütet wird.

Die Handwerksorganisationen bekämpfen Schwarzarbeit durch eigene Nachforschungen, Abmahnverfahren oder Anzeigen gegenüber den Ordnungsämtern. Mitarbeiter der Handwerkskammer und der Ordnungsämter führen unangekündigte Betriebsbesuche durch, zum Beispiel bei Barbershops, um handwerksrechtliche Vorgaben zu überprüfen. Auch bei verdachtsunabhängigen Kontrollen auf Großbaustellen durch den Zoll beteiligen sich Mitarbeiter der Handwerkskammer.

Da die Rechtsprechung besonders hohe Anforderungen bezüglich der Nachweisbarkeit von Schwarzarbeitsverstößen fordert, führten viele Ermittlungen nicht zu erfolgreichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren. Um die Situation insbesondere für die Hauptzollämter zu verbessern, bietet der vorliegende Gesetzentwurf eine klare Grundlage für Ermittlungsansätze. Durch die Aufnahme der Friseure, Barber und Nagelstudios in den Schwarzarbeits-Katalog gelten für sie künftig schärfere Regeln. Die Ausweispflicht würde bei Vorortkontrollen für Klarheit bei der Identifizierung des Personals sorgen und die Ermittlungen hinsichtlich illegaler Beschäftigung oder von Scheinarbeitsverhältnissen durch handwerkliche Betriebsleiter erleichtern. Geplant ist außerdem ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro, wenn keine Ausweisdokumente mitgeführt werden.

Kostenfreie Beratung als Grundlage für ordnungsgemäße Betriebstätigkeit

Erste und wichtigste Aufgabe der Handwerkskammer ist es jedoch, das Handwerk zu fördern und nicht zu verhindern. Durch Beratung und Unterstützung schon in der Gründungsphase können die richtigen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Betriebstätigkeit erreicht werden. Allein die Fairness gegenüber diesen ordentlichen Mitgliedsbetrieben ist ein guter Grund, intensiv gegen die unseriösen Betriebe vorzugehen.

Ansprechpartner bei der Handwerkskammer zu Leipzig ist Markus Richter.

Weiterführende Themen

DDRockstar / stock.adobe.com

Schwarzarbeit

Die Behörden der Zollverwaltung prüfen insbesondere, ob Melde-, Aufzeichnungs- und Zahlungspflichten nach Steuerrecht und Sozialgesetzbuch verletzt worden sind, Ausländer illegal beschäftigt werden oder ob der jeweils allgemeinverbindliche Tariflohn im Rahmen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vergütet wird.
Mehr lesen

Kontakt

Marco Kitzing

Markus Richter

Abteilungsleiter Recht und Organisation

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-210

Fax 0341 2188-25210

richter.m--at--hwk-leipzig.de