Schwarzarbeit

Die Behörden der Zollverwaltung prüfen insbesondere, ob Melde-, Aufzeichnungs- und Zahlungspflichten nach Steuerrecht und Sozialgesetzbuch verletzt worden sind, Ausländer illegal beschäftigt werden oder ob der jeweils allgemeinverbindliche Tariflohn im Rahmen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vergütet wird.

Bauarbeiter, Geld, Schwarzarbeit. Bild: DDRockstar / stock.adobe.com
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Verstöße gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung oder gegen das Gesetz zur Ordnung des Handwerks, verfolgen in Sachsen die Ordnungsämter der kreisfreien Städte und der Landratsämter. Auch innerhalb der Handwerksorganisationen ist die Ermittlungstätigkeit in den vergangenen Jahren intensiviert worden. Diese Arbeit erleichtert den zuständigen Verfolgungsbehörden die Ermittlung in konkreten Schwarzarbeitsfällen. Die Innungen, Kreishandwerkerschaften unddie Handwerkskammer haben unter anderem die Möglichkeit, durch Abmahnverfahren, Anzeigen oder Verdachtsmitteilungen, diese »blühende Wachstumsbranche« zu bekämpfen.

Die Handwerkskammer zu Leipzig agiert als sogenannte »Schaltstelle«, das heißt, Informationen über mögliche Verstöße gegen die Handwerksordnung werden geprüft und bei Bedarf an die Ordnungsämter weitergeleitet.

Die Behörden der Zollverwaltung prüfen insbesondere, ob Melde-, Aufzeichnungs- und Zahlungspflichten nach Steuerrecht und Sozialgesetzbuch verletzt worden sind, Ausländer illegal beschäftigt werden oder ob der jeweils allgemeinverbindliche Tariflohn vergütet wird. Hauptproblem der Verfolgungsbehörden ist weiterhin die gerichtsfeste Nachweisbarkeit der Schwarzarbeit.

Wenn Mitteilungen erfolgen, so sollten auf jeden Fall

  • Angaben zur Person beziehungsweise Firma des Betroffenen und etwaiger Nebenbeteiligter erfolgen,
  • eine genaue Bezeichnung der Tat, Zeit und Ort ihrer Begehung erfolgen und
  • die Beweismittel (Augenschein, Zeugen, Sachverständige und/oder Urkunden).

genannt werden.
 

Zoll

Hauptzollamt Dresden, Sachgebiet Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Standort Leipzig
Hamburger Straße 5 | 04129 Leipzig
Postfach 100227 | 01072 Dresden
Telefon 0351 4644-0
Telefax 0351 4644-3934
(Zuständigkeitsbereich: Stadt Leipzig, ehemalige Landkreise Leipziger Land und Delitzsch)

Standort Oschatz-Riesa
Alleestraße 68 | 01591 Riesa
Telefon 03525 516930
Telefax 03525 516950
(Zuständigkeitsbereich: ehemalige Landkreise Torgau-Oschatz, Döbeln, Muldental und Riesa-Großenhain)

www.zoll.de | poststelle.hza-dresden@zoll.bund.de

Ordnungsämter

Stadt Leipzig
Sicherheitsbehörde
Prager Straße 136 | Haus A | 04317 Leipzig
Telefon 0341 1238944
Telefax 0341 1238955

Landkreis Leipzig Landratsamt
Ordnungsamt, Schwarzarbeit
Stauffenbergstraße 4 | 04552 Borna
Telefon 03437 9841701
Telefax 03437 9841799

Landkreis Nordsachsen Landratsamt
Ordnungsamt
Richard-Wagner-Straße 7a | 04509 Delitzsch
Telefon 034202 9885301
Telefax 034202 988-5310

 



[Stand: September 2024]

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