Schwarzarbeit
Die Behörden der Zollverwaltung prüfen insbesondere, ob Melde-, Aufzeichnungs- und Zahlungspflichten nach Steuerrecht und Sozialgesetzbuch verletzt worden sind, Ausländer illegal beschäftigt werden oder ob der jeweils allgemeinverbindliche Tariflohn im Rahmen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vergütet wird.

Verstöße gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung oder gegen das Gesetz zur Ordnung des Handwerks, verfolgen in Sachsen die Ordnungsämter der kreisfreien Städte und der Landratsämter. Auch innerhalb der Handwerksorganisationen ist die Ermittlungstätigkeit in den vergangenen Jahren intensiviert worden. Diese Arbeit erleichtert den zuständigen Verfolgungsbehörden die Ermittlung in konkreten Schwarzarbeitsfällen. Die Innungen, Kreishandwerkerschaften unddie Handwerkskammer haben unter anderem die Möglichkeit, durch Abmahnverfahren, Anzeigen oder Verdachtsmitteilungen, diese »blühende Wachstumsbranche« zu bekämpfen.
Die Handwerkskammer zu Leipzig agiert als sogenannte »Schaltstelle«, das heißt, Informationen über mögliche Verstöße gegen die Handwerksordnung werden geprüft und bei Bedarf an die Ordnungsämter weitergeleitet.
Die Behörden der Zollverwaltung prüfen insbesondere, ob Melde-, Aufzeichnungs- und Zahlungspflichten nach Steuerrecht und Sozialgesetzbuch verletzt worden sind, Ausländer illegal beschäftigt werden oder ob der jeweils allgemeinverbindliche Tariflohn vergütet wird. Hauptproblem der Verfolgungsbehörden ist weiterhin die gerichtsfeste Nachweisbarkeit der Schwarzarbeit.
Wenn Mitteilungen erfolgen, so sollten auf jeden Fall
- Angaben zur Person beziehungsweise Firma des Betroffenen und etwaiger Nebenbeteiligter erfolgen,
- eine genaue Bezeichnung der Tat, Zeit und Ort ihrer Begehung erfolgen und
- die Beweismittel (Augenschein, Zeugen, Sachverständige und/oder Urkunden).
genannt werden.
[Stand: September 2024]