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Spitzenausgleich in den Bereichen Energie- und Stromsteuer

Unternehmen werden durch steigende Energiepreise immer mehr belastet und sollten daher jede Möglichkeit der Steuerermäßigung ausschöpfen. Dazu gehört auch die Erstattung des sogenannten Spitzenausgleichs, der zukünftig mit der Einführung eines Energieeffizienzsystems verknüpft ist.

Achtung: Um den Spitzenausgleich für das Jahr 2013 beantragen zu können, müssen bis spätestens 31. Dezember 2013 bestimmte Nachweise einem Zertifizierer zur Prüfung vorgelegt werden.
 

Steuerentlastung und Beantragung

Unternehmen des Produzierenden Gewerbes können ihre Steuerlast senken durch:

  1. die Ermäßigung der Steuersätze für Strom und Energie (zum Beispiel Erdgas, Heizöl, Flüssiggas),
  2. den sogenannten Spitzenausgleich (Rückzahlungen aus den entrichteten Strom- und Energiesteuern).

Die Steuerentlastungen sind für das jeweilige Kalenderjahr (Abrechnungszeitraum) bis spätestens 31. Dezember des folgenden Kalenderjahres schriftlich beim Hauptzollamt zu beantragen (zum Beispiel für 2013 bis 31. Dezember 2014). Steuerentlastungen sind ab folgenden Energiemindestverbräuchen möglich:

  • Strom mehr als 48.733 Kilowattstunden,
  • Erdgas mehr als 181,2 Megawattstunden,
  • Heizöl mehr als 16.297 Liter,
  • Flüssiggas mehr als 16.502 Kilogramm.
     

Spitzenausgleich an Energiemanagementsystem gekoppelt

Voraussetzung für den Spitzenausgleich ist die Einführung eines Energiemanagementsystems im Betrieb, dessen Anforderungen in der Spitzenausgleich- Effizienzsystemverordnung – SpaEfV vom 31. Juli 2013 geregelt sind.

Als Energiemanagementsystem kann eingeführt werden:

  • DIN EN ISO 50001,
  • Umweltmanagementsystem nach EMAS.

Für KMU können sogenannte „alternative Systeme“ angewandt werden:

  • Energieaudit nach DIN EN 16247-1
  • oder ein alternatives System.

Da sich in der Regel KMU für alternative Systeme entscheiden werden, wird im folgenden Text nur noch auf diese eingegangen.

In einer Übergangszeit können für die Jahre 2013 und 2014 die Energiemanagementsysteme schrittweise eingeführt werden.
 

Nachweise und Zertifizierung

  • Testat über die Vorlage eines Energieauditberichtes nach DIN EN 16247-1 oder die Einhaltung eines alternativen Systems gemäß Anlage 2 SpaEfV für das gesamte Unternehmen und über mindestens 25 Prozent des Energieverbrauchs für 2013 beziehungsweise 60 Prozent für 2014

oder

  • Bestätigung der Anforderungen nach Anlage 2 Nummer 1 „Erfassung und Analyse eingesetzter Energieträger“(2013) und zusätzlich „Erfassung und Analyse von Energieverbrauchern“ (2014),
  • dokumentierte Abgabe einer Verpflichtungserklärung der Geschäftsleitung ein alternatives System einzuführen und zu betreiben,
  • Ernennung einer natürlichen oder juristischen Person zum Energiebeauftragten mit den notwendigen Befugnissen, der für die Systemeinführung verantwortlich ist.

Die Einführung dieser Systeme können vom Betriebsinhaber selbstständig oder von freien Beratern realisiert werden. Die Nachweisdokumente sind dabei durch Umweltgutachter oder akkreditierte Zulassungsstellen zu bestätigen und auf dem Formblatt 1449 des Zollamtes zu dokumentieren. Die Zertifizierer müssen für das entsprechende Gewerbe nach NACE-CODE (Wirtschaftszweigsystematik) zugelassen sein. Für das Antragsjahr 2013 gilt, dass die Unterlagen/Erklärungen bis spätestens 31. Dezember 2013 beim Zertifizierer zur Prüfung eingereicht werden müssen. Für das Antragsjahr 2013 kann auf eine Vor-Ort-Begutachtung verzichtet werden.
 

Kosten-Nutzen-Verhältnis

Ob sich der Aufwand für die Einführung eines Energieaudits oder alternativen Systems mit der zu erwartenden Erstattung des Spitzenausgleichs rechnet, sollte vorab geprüft werden. Dazu besteht im Internet die Möglichkeit einen kostenfreien überschlägigen Quick-Check unter www.energiesteuer.de durchzuführen. Unabhängig vom Spitzenausgleich bietet es sich in einigen Betrieben trotzdem an, ein Energiemanagement einzuführen, um den Energieverbrauch optimal zu minimieren.
 

Förderung

Die Einführung der alternativen Systeme können über die Energieberatung Mittelstand bei der KfW gefördert werden.

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Sven Börjesson

Beratungsstelle für Innovation und Technologie (BIT)

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