Schweißen. Bild: pixelio.de - Herbert Käfer
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Archivbeitrag | Newsletter 2013Schweißen als Schlüsselqualifikation für den beruflichen Erfolg

Schweißen ist in vielen technischen Berufen eine Schlüsselqualifikation für den beruflichen Erfolg. Die Qualifizierung zum Internationalen Schweißfachmann spielt in Deutschland dabei eine wichtige Rolle, da sie für Unternehmen in der Regel Voraussetzung für die Wahrnehmung der Aufgaben als Schweißaufsichtsperson ist.

Für viele Schweißarbeiten ist eine solche qualifizierte Aufsichtsperson nötig, schließlich können Fehler beim Schweißen oft die Sicherheit von Menschen gefährden. Ohne Schweißfachmann darf ein Unternehmen daher beispielsweise nicht in den Bereichen Stahl-, Rohrleitungs-, Druckbehälter-, Schienenfahrzeug- und Schiffbau schweißend tätig werden. 

Kurzentschlossene Fachleute können ab 18. Januar bei der Handwerkskammer einen Teilzeitkurs zum Internationalen Schweißfachmann (DVS-IIW-117010) absolvieren. In 324 Unterrichtseinheiten stehen allgemeine Grundlagen, Schweißprozesse und Schweißausrüstungen, Werkstoffe und ihr Verhalten beim Schweißen, Konstruktion und Berechnung sowie Fertigung und Anwendungstechnik auf dem Programm. Abgerundet wird die Fortbildung durch ein schweißtechnisches Praktikum.

Der Kurs findet bis 8. Juni 2013 jeweils Freitag von 14.30 bis 20.30 Uhr und Samstag von 7.30 bis 14.30 Uhr im Bildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer zu Leipzig statt.

Mehr Informationen und ein individuelles Angebot für den Kurs zum Internationalen Schweißfachmann (DVS-IIW-117010) gibt es bei  André Tepper

Kursinhalt

  • Teil 0 - Allgemeine technische Grundlagen (40 Stunden)
  • Teil 1 - Fachkundliche Grundlagen (35 Stunden)
  • Teil 2 - Schweißtechnisches Praktikum (60 Stunden)
  • Teil 3 - Hauptlehrgang Fachkunde (155 Stunden)
  • Prüfung (10 Stunden)

Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme

  • A: Meister des metallverarbeitenden Handwerks, Industriemeister Metall, Techniker mit anerkanntem Abschluss oder Diplom-Ingenieur,
  • B: Wie A, jedoch mit nachgewiesenen Kenntnissen der fachkundlichen Grundlagen gemäß Teil 1 der DVS®-IIW-Richtlinie 1170 (Anerkennung des Teil 1),
  • C: Abschluss nach DVS®-EWF-Richtlinie 1157 Schweißwerkmeister, DVS®-EWF-Richtlinie 1158 Schweißlehrer oder Facharbeiter/Geselle mit mindestens dreijähriger Tätigkeit in der Metallverarbeitung; Mindestalter 21 Jahre und erfolgreicher Abschluss des Teil 0,
  • D: IWP International Welding Practitioner (Internationaler Schweißpraktiker)

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André Tepper

Leiter KOMPASS

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Tel. 034291 30-210

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