
Archivbeitrag | Newsletter 2023Schulungspflicht für Bauschaum beachten!
Polyurethan-Bauschaum ist von Baustellen kaum wegzudenken. Handwerkerinnen und Handwerker arbeiten zum Teil seit Jahrzehnten mit PU-Produkten. Haben Sie schon bemerkt, dass auf PU-Schaumdosen neuerdings ein Hinweis zu Schulungspflichten aufgedruckt ist?
Die Verarbeitung von Polyurethan birgt nämlich Gefahren für die Gesundheit. Vor der Aushärtung der Montageschäume gelten Inhaltsstoffe als krebsverdächtig und führen bei falscher Anwendung zu Atemwegs- und Hauterkrankungen.
Darum ist ab 24. August eine Pflicht-Schulung notwendig
Ab 24. August 2023 müssen gewerbliche Nutzer von PU-Produkten speziell geschult sein. Der Arbeitgeber muss die Schulungsteilnahme der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch nachweisen können. Rechtliche Grundlage dafür ist die Chemikalienverordnung REACH. Diese regelt europaweit – und strenger als bisher – den Umgang mit Produkten, die Diisocyanate enthalten. Das betrifft auch Polyurethan-Produkte, da diese durch Reaktionen von Diisocyanaten entstehen.
Sind Handwerksprofis in Gefahr?
Grund zur Panik gibt es allerdings nicht, denn PU-Schaum ist bei ordnungsgemäßer Handhabung ungefährlich. Deshalb ist es aus Präventionsgesichtspunkten sinnvoll, den Anwendern regelmäßig Kenntnisse über gute Arbeitspraktiken und geeignete Risikomanagementmaßnahmen ins Gedächtnis zu rufen. Wer dann noch die persönliche Schutzausrüstung korrekt nutzt, dürfte auf der sicheren Seite sein.
Bauschaum, Lacke, Klebstoffe
Diisocyanate kommen übrigen nicht nur in Montageschaum vor. Auch bei der Verarbeitung mancher Klebstoffe und Lacke muss auf Gesundheitsgefahren geachtet werden. Seit Februar sind die Etiketten der betreffenden Produkte deshalb mit einem Hinweis zur Schulungspflicht versehen.
Grundlagen- oder Fortgeschrittenenschulung
Auf der Webseite safeusediisocyanates.eu können Handwerksbetriebe ermitteln, ob für sie ein standardisierter Mindestlehrgang reicht oder ob der berufliche Umgang mit PU-Produkten einen Fortgeschrittenenlehrgang erfordert. Welcher Kurs notwendig ist und in welchem Abstand eine Auffrischung ansteht, hängt vom Expositionsrisiko ab, das mit den ausgeführten Arbeiten verbunden ist.
Die Schulungen müssen von den Herstellern angeboten werden. Pro Person werden fünf Euro fällig. Manche Hersteller, aber auch die BG Bau bieten ihren Kunden beziehungsweise Mitgliedern auch kostenfreie Kursteilnahmen. Auch webbasierte Trainings sind möglich, für die schätzungsweise mit 60 Minuten Dauer für Grundlagenwissen und 120 Minuten Dauer für fortgeschrittene Kenntnisse geplant werden sollte.