Recht auf Reparatur soll Bundesgesetz werden

Reparieren wird oft künstlich erschwert – etwa durch verklebte Gehäuse oder fehlende Ersatzteile. Bald kommt das bundesweite »Recht auf Reparatur«, um Anreize zu setzen, die Reparatur dem Neukauf vorzuziehen. Das stärkt zugleich das sächsische Handwerk als Reparaturdienstleister. 

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Reparatur stärkt lokale Wertschöpfung

Wenn ein (Elektro-) Gerät kaputt geht, müssen sich Verbraucher zwischen Ersatzkauf und Reparatur entscheiden. Weil eine Reparatur mitunter schwieriger ist als eine Neuanschaffung, greift oft die Logik der Bequemlichkeit. Das ist ökologisch wie ökonomisch ein Problem. Für jede Neuanschaffung werden Rohstoffe abgebaut, Energie aufgewendet, Lieferketten beansprucht. 

Handwerk unterstützt Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft

Reparaturen hingegen verlängern Lebenszyklen, sparen Ressourcen und dämpfen den stetig wachsenden Müllberg. Zugleich stärkt Reparatur die lokale Wertschöpfung. Der Haken: Reparieren wird oft künstlich erschwert. Reparaturbetriebe des Handwerks sind beispielsweise mit verklebten Gehäusen oder fehlenden Ersatzteilen konfrontiert.

Die Bundesregierung will jetzt ein »Recht auf Reparatur« einführen und damit eine EU-Richtlinie umsetzen. Hersteller sollen verpflichtet werden, ihre Geräte so zu bauen, dass sie sich zu einem fairen Preis reparieren lassen. Am 20. Mai hat der Bundestag in erster Lesung über einen entsprechenden Gesetzentwurf beraten.  Das Gesetz ist damit zwar noch nicht final beschlossen, aber weit fortgeschritten. Ziel ist die Verabschiedung bis zum 31. Juli.

Neue Vorgaben für Hersteller

Nach dem Entwurf sollen Hersteller von Elektrogeräten grundsätzlich keine »Schutzmaßnahmen« nutzen dürfen, die eine Reparatur behindern. Ersatzteile sollen zu angemessenen Preisen verfügbar sein und unabhängige Werkstätten dürfen bei Reparaturen nicht behindert werden – etwa durch Zurückhalten von baulichen Informationen. Lässt sich ein Gerät nicht reparieren, obwohl dies üblicherweise möglich wäre, soll es künftig als mangelhaft gelten – mit entsprechenden Gewährleistungsfolgen.

Entscheiden sich Verbraucher bei einem Defekt für eine Reparatur statt für den Neukauf, soll sich die gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem Händler von zwei auf drei Jahre verlängern. Damit will die Bundesregierung einen Anreiz setzen, Reparaturen dem Neukauf vorzuziehen und Verbraucher sollen stärker darauf vertrauen können, dass sich eine Reparatur lohnt. Vorgesehen ist unter anderem der Aufbau einer Online‑Plattform zur Vernetzung von Verbraucherinnen und Verbrauchern mit Reparaturdienstleistern.

Studie zu Reparaturförderung und Handwerk

Das Institut für Betriebsführung im Handwerk (itb) hat im Auftrag des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) jüngst eine Studie veröffentlicht, die die Bedeutung von Reparaturen im Handwerk analysiert. Viele Fachbetriebe bieten Reparaturen schließlich als festen Teil ihrer Arbeit an. Sie tragen dazu bei, Produkte länger nutzbar zu machen, Ressourcen zu schonen und Abfall zu vermeiden. Es wurde untersucht, was das Handwerk braucht, um die gesetzlichen Änderungen zu bewältigen und als zentraler Reparaturdienstleister agieren zu können. 

Ergebnis: Reparaturen bringen je nach Produktgruppe sehr unterschiedliche technische, wirtschaftliche und organisatorische Anforderungen mit sich – von Schuhen und Fenstern bis hin zu Smartphones oder technischen Geräten. Eine wirksame Reparaturförderung müsse daher die spezifischen Rahmenbedingungen der jeweiligen Gewerke mitdenken. Vor allem mit Blick auf eine zentrale Online-Reparaturplattform betont die Studie, dass die Bedarfe des Handwerks berücksichtigt und weiterhin die bürokratischen Lasten in allen Gewerken reduziert werden müssen. Gleichzeitig müssen konkrete strukturelle, technologische, ökologische und gesellschaftliche Aspekte einbezogen werden. Nur so können die Maßnahmen langfristig und nachhaltig wirken und das Reparaturangebot qualifizierter Betriebe sichern. Eine Förderarchitektur rund um die Reparatur müsse die Politik differenziert gestalten und die branchenspezifischen Realitäten berücksichtigen. Als konkrete Beispiele werden steuerliche Erleichterungen, Zuschüsse wie Reparaturprämien, ein bundesweiter Reparaturbonus oder eine strukturelle Investitionsförderung genannt. Auch Schnittstellen der Plattform, mit denen Betriebe direkt auf Herstellerinformationen zugreifen können, wären überlegenswert.

Die Studie »Reparaturförderung und Handwerk. Anforderungen des Handwerks an eine Reparaturplattform« des Instituts für Betriebsführung im Deutschen Handwerksinstitut e. V. (itb) steht unter www.itb.de zum Download bereit.


Entwurf des Bundesgesetzes

Der Regierungsentwurf »Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren« steht unter www.bmjv.de zum Download bereit. Auf der Infoseite können neben dem Entwurf und einer Zusammenfassung auch ein FAQ zur Umsetzung der EU-Richtlinie eingesehen werden.

Sächsischer Reparaturbonus

In Sachsen können Verbraucher bereits einen Zuschuss für die Reparatur von Smartphones, Kaffeemaschinen, Geschirrspülern & Co. bekommen. Das Programm wurde unter anderem auf Betreiben der Handwerksorganisation eingeführt. Unter www.sab.sachsen.de/reparaturbonus sind weitere Infos zum Förderprogramm abrufbar. Dort gibt es auch die Liste der registrierten Reparaturbetriebe und Hinweise zu den Geräten, die über das Programm gefördert werden und Informationen für Endkunden zur Antragstellung.

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Sächsischer Reparaturbonus kommt wieder

Defekte Smartphones, Kaffeemaschinen, Geschirrspüler & Co. – mit dem sächsischen Reparaturbonus gibt es demnächst wieder Zuschüsse für die Reparatur von Haushalts- und Elektrogeräten. Kundinnen und Kunden reichen die Reparaturrechnung einfach bei der Sächsischen Aufbaubank ein. Dann gibt es Geld zurück. Davon profitieren Reparaturdienstleister aus dem Freistaat.
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