Recht auf Reparatur soll Bundesgesetz werden
Reparieren wird oft künstlich erschwert – etwa durch verklebte Gehäuse oder fehlende Ersatzteile. Bald kommt das bundesweite »Recht auf Reparatur«, um Anreize zu setzen, die Reparatur dem Neukauf vorzuziehen. Das stärkt zugleich das sächsische Handwerk als Reparaturdienstleister.
Reparatur stärkt lokale Wertschöpfung
Wenn ein (Elektro-) Gerät kaputt geht, müssen sich Verbraucher zwischen Ersatzkauf und Reparatur entscheiden. Weil eine Reparatur mitunter schwieriger ist als eine Neuanschaffung, greift oft die Logik der Bequemlichkeit. Das ist ökologisch wie ökonomisch ein Problem. Für jede Neuanschaffung werden Rohstoffe abgebaut, Energie aufgewendet, Lieferketten beansprucht.
Handwerk unterstützt Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft
Reparaturen hingegen verlängern Lebenszyklen, sparen Ressourcen und dämpfen den stetig wachsenden Müllberg. Zugleich stärkt Reparatur die lokale Wertschöpfung. Der Haken: Reparieren wird oft künstlich erschwert. Reparaturbetriebe des Handwerks sind beispielsweise mit verklebten Gehäusen oder fehlenden Ersatzteilen konfrontiert.
Die Bundesregierung will jetzt ein »Recht auf Reparatur« einführen und damit eine EU-Richtlinie umsetzen. Hersteller sollen verpflichtet werden, ihre Geräte so zu bauen, dass sie sich zu einem fairen Preis reparieren lassen. Am 20. Mai hat der Bundestag in erster Lesung über einen entsprechenden Gesetzentwurf beraten. Das Gesetz ist damit zwar noch nicht final beschlossen, aber weit fortgeschritten. Ziel ist die Verabschiedung bis zum 31. Juli.
Neue Vorgaben für Hersteller
Nach dem Entwurf sollen Hersteller von Elektrogeräten grundsätzlich keine »Schutzmaßnahmen« nutzen dürfen, die eine Reparatur behindern. Ersatzteile sollen zu angemessenen Preisen verfügbar sein und unabhängige Werkstätten dürfen bei Reparaturen nicht behindert werden – etwa durch Zurückhalten von baulichen Informationen. Lässt sich ein Gerät nicht reparieren, obwohl dies üblicherweise möglich wäre, soll es künftig als mangelhaft gelten – mit entsprechenden Gewährleistungsfolgen.
Entscheiden sich Verbraucher bei einem Defekt für eine Reparatur statt für den Neukauf, soll sich die gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem Händler von zwei auf drei Jahre verlängern. Damit will die Bundesregierung einen Anreiz setzen, Reparaturen dem Neukauf vorzuziehen und Verbraucher sollen stärker darauf vertrauen können, dass sich eine Reparatur lohnt. Vorgesehen ist unter anderem der Aufbau einer Online‑Plattform zur Vernetzung von Verbraucherinnen und Verbrauchern mit Reparaturdienstleistern.