Sächsischer Reparaturbonus kommt wieder
Defekte Smartphones, Kaffeemaschinen, Geschirrspüler & Co. – mit dem sächsischen Reparaturbonus gibt es demnächst wieder Zuschüsse für die Reparatur von Haushalts- und Elektrogeräten. Kundinnen und Kunden reichen die Reparaturrechnung einfach bei der Sächsischen Aufbaubank ein. Dann gibt es Geld zurück. Davon profitieren Reparaturdienstleister aus dem Freistaat.
Neustart ab Mitte November
Der Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtages hat die Mittel zur Fortführung der Förderrichtlinie Reparaturbonus freigegeben. Damit stehen insgesamt wieder Mittel in Höhe von gut vier Millionen Euro aus dem Klimafonds Sachsen für die Umsetzung des Reparaturbonus bereit. Damit reagiert die Landesregierung nicht nur auf die große Nachfrage aus der Bevölkerung, sondern stärkt zugleich das sächsische Handwerk. Jede Reparatur, die ein Gerät vor der Entsorgung bewahrt, sei ein konkreter Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz, meint Sachsens Wirtschaftsminister Dirk Panter.
Weniger Elektroschrott, Reparaturaufträge für das Handwerk
Mit der Förderung erhalten Bürgerinnen und Bürger einen Zuschuss zur Reparatur ihrer defekten Elektro- oder Elektronikgeräte. Ziel ist es, Abfälle und Ressourcenverbrauch zu verringern, indem die Lebensdauer von Geräten verlängert wird, damit diese nicht zu Elektroschrott werden.
Förderfähig sind weiterhin bis zu zwei Reparaturen pro Antragsteller und Kalenderjahr, die durch für das Programm zugelassene Unternehmen durchgeführt wurden. Gefördert werden 50 Prozent der Reparaturkosten, maximal jedoch 200 Euro pro Reparatur. Der Mindestrechnungsbetrag wird von 75 auf 115 Euro angehoben, um die Wirtschaftlichkeit des Fördervollzugs zu verbessern. Anerkannt werden Reparaturen ab dem 2. Oktober 2025. Maßgeblich hierfür ist der Zeitpunkt der Bereitstellung der Haushaltsmittel durch den Landtag.
Die digitale Antragstellung bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) wird voraussichtlich ab Mitte November möglich sein. Bis dahin erfolgen die notwendigen technischen und inhaltlichen Anpassungen. Über den genauen Starttermin und weitere Details informiert das SMWA gesondert.
Bereits registrierte Reparaturunternehmen bleiben gelistet
Neben einer einmaligen Interessenbekundung und Einwilligung entsteht den Betrieben für die Teilnahme am Reparaturbonus kein weiterer Aufwand. Sie reparieren wie gewohnt das Gerät und stellen eine Rechnung aus. Die Kundin beziehungsweise der Kunde reichen diese anschließend bei der Sächsischen Aufbaubank ein und erhält den Bonus. Seitens des Betriebes empfiehlt es sich natürlich, bei den betreffenden Rechnungen einen entsprechenden Hinweis auf den Reparaturbonus zu platzieren.
Eine finanzielle Förderung der Reparaturleistungen ist allerdings nur möglich, wenn der Betrieb vorher seine Teilnahme am Programm bekundet hat und als ausführendes Reparaturunternehmen im Förderportal der SAB gelistet ist. Die bisher gelisteten Unternehmen bleiben Partner beim Reparaturbonus-Programm. Wer neu aufgenommen werden möchte, kann sich in nicht einmal drei Minuten listen lassen.