
Prüfungsvorschriften Meisterprüfung
Vor den Prüfungsausschüssen der Handwerkskammer zu Leipzig kann man eine Vielzahl von Prüfungen ablegen: Zwischen-, Gesellen- und Abschlussprüfungen, Meisterprüfungen und Fortbildungsprüfungen.
Die Handwerkskammer ist das Dienstleistungszentrum für Prüflinge, Schulungsstätten und Prüfungsausschüsse. Die Mitarbeiter beantworten Fragen zur Zulassung, Anmeldung und zum Ablauf der jeweiligen Prüfungen.
Die Geschäftsstelle der Meisterprüfungsausschüsse ist zuständig für die Meisterprüfungen in den Teilen III und IV (betriebswirtschaftlich, kaufmännisch und rechtlich sowie berufs- und arbeitspädagogisch) für alle Handwerke und in den Teilen I und II (praktisch und fachtheoretisch) in zurzeit 16 Handwerken. Sie organisiert die Meisterprüfungen und betreut die Meisterprüfungsausschüsse.
Weitere Informationsquellen - www.gesetze-im-internet.de
- Verordnung über das Zulassungs- und allgemeine Prüfungsverfahren für die Meisterprüfung im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben - MPVerfV
- Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Dachdecker-Handwerk - DachdMstrV
- Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Elektrotechniker-Handwerk - ElektroTechMstrV
- Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Fleischer-Handwerk - FleiMstrV
- Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Fliesen-, Platten- und Mosaikleger-Handwerk - FPMMstrV
- Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Friseur-Handwerk - Friseur-MstrV
- Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Installateur- und Heizungsbauer-Handwerk - InstallateurHeizungsbauerMstrV
- Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk - KaFbMstrV
- Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Kosmetiker-Gewerbe Kosmetikermeisterverordnung - KosmetikerMstrV)
- Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk - KfzTechMstrV
- Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Maler- und Lackierer-Handwerk - MulMstrV
- Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Maurer- und Betonbauer-Handwerk - MaurerBetonbMstrV
- Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Metallbauer-Handwerk - MetallbMstrV
- Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Schornsteinfeger-Handwerk - SchoMstrV
- Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Tischler-Handwerk - TischlMstrV
- Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer-Handwerk - IsolMstrV
- Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Zimmerer-Handwerk - ZimMstrV
- Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen III und IV im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben - AMVO

Christin Girschele
Fortbildungs- und Meisterprüfungen
04451 Borsdorf

Martina Patzschke
Geschäftsstelle der Meisterprüfungsausschüsse
04451 Borsdorf

Monique Rohland
Geschäftsstelle der Meisterprüfungsausschüsse
04451 Borsdorf