Prüfungsvorschriften Meisterprüfung

Vor den Prüfungsausschüssen der Handwerkskammer zu Leipzig kann man eine Vielzahl von Prüfungen ablegen: Zwischen-, Gesellen- und Abschlussprüfungen, Meisterprüfungen und Fortbildungsprüfungen. Die Handwerkskammer ist das Dienstleistungszentrum für Prüflinge, Schulungsstätten und Prüfungsausschüsse.

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Vor den Prüfungsausschüssen der Handwerkskammer zu Leipzig kann man eine Vielzahl von Prüfungen ablegen: Zwischen-, Gesellen- und Abschlussprüfungen, Meisterprüfungen und Fortbildungsprüfungen.

Die Handwerkskammer ist das Dienstleistungszentrum für Prüflinge, Schulungsstätten und Prüfungsausschüsse. Die Mitarbeiter beantworten Fragen zur Zulassung, Anmeldung und zum Ablauf der jeweiligen Prüfungen.

Die Geschäftsstelle der Meisterprüfungsausschüsse ist zuständig für die Meisterprüfungen in den Teilen III und IV (betriebswirtschaftlich, kaufmännisch und rechtlich sowie berufs- und arbeitspädagogisch) für alle Handwerke und in den Teilen I und II (praktisch und fachtheoretisch) in zurzeit 16 Handwerken. Sie organisiert die Meisterprüfungen und betreut die Meisterprüfungsausschüsse.
 

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Ablauf der Meisterprüfung

Die Meisterprüfung im Handwerk umfasst vier selbstständige Prüfungsteile: Die Prüfung der meisterhaften Verrichtung der wesentlichen Tätigkeiten, die Prüfung der fachtheoretischen Kenntnisse, die Prüfung der betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse sowie die Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse.
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Anmeldung zur Meisterprüfung / Prüfungstermine und Anmeldefristen

Zu jedem Teil der Meisterprüfung müssen Sie sich schriftlich anmelden. Prüfungstermine werden unter Angabe einer Anmeldefrist durch Aushang in der Handwerkskammer zu Leipzig, im Bildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer zu Leipzig und online veröffentlicht.
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Zulassung zur Meisterprüfung

Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder in einem damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder eine Prüfung auf Grund einer nach § 51a Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 erlassenen Rechtsverordnung bestanden hat.
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Kontakt

Marco Kitzing

Christiane Hoffmann

Geschäftsstelle der Fortbildungsprüfungsausschüsse / Geschäftsstelle der Meisterprüfungsausschüsse

Steinweg 3

04451 Borsdorf

Tel. 034291 30-271

Fax 034291 30-25271

hoffmann.c--at--hwk-leipzig.de

Marco Kitzing

Christin Girschele

Geschäftsstelle der Meisterprüfungsausschüsse

Steinweg 3

04451 Borsdorf

Tel. 034291 30-268

Fax 034291 30-25268

girschele.c--at--hwk-leipzig.de

Marco Kitzing

Katja Kober

Geschäftsstelle der Fortbildungsprüfungsausschüsse / Geschäftsstelle der Meisterprüfungsausschüsse

Steinweg 3

04451 Borsdorf

Tel. 034291 30-267

Fax 034291 30-25267

kober.k--at--hwk-leipzig.de

Monique Rohland

Geschäftsstelle der Meisterprüfungsausschüsse

Steinweg 3

04451 Borsdorf

Tel. 034291 30-270

Fax 034291 30-25270

rohland.m--at--hwk-leipzig.de