Ablauf der Meisterprüfung

Die Meisterprüfung im Handwerk umfasst vier selbstständige Prüfungsteile: Die Prüfung der meisterhaften Verrichtung der wesentlichen Tätigkeiten, die Prüfung der fachtheoretischen Kenntnisse, die Prüfung der betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse sowie die Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse.

Sehtest, Augenoptiker, Prüfung. Bild: www.amh-online.de
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Die Meisterprüfung im Handwerk umfasst folgende vier selbstständige Prüfungsteile

  • Teil I: Prüfung der meisterhaften Verrichtung von wesentlichen Tätigkeiten
  • Teil II: Prüfung der fachtheoretischen Kenntnisse
  • Teil III: Prüfung der betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse und
  • Teil IV: Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse

Diese Teile können unabhängig voneinander in beliebiger Reihenfolge absolviert werden und sind rechtlich selbstständig. Nach Abschluss eines jeden Teiles erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Mit erfolgreichem Abschluss aller Prüfungen können Sie vier Bescheide vorlegen und erhalten das Meisterprüfungszeugnis und den Meisterbrief von der Handwerkskammer, bei der Sie den letzten fachlichen Teil (Teil I oder II) abgeschlossen haben.

Für die Planung von durchzuführenden Prüfungen gilt im Normalfall das Ende eines Lehrganges. Prüfungstermine unter Angabe einer Anmeldefrist werden durch Aushang im Leipziger Haus des Handwerks, im Bildungs- und Technologiezentrum in Borsdorf und durch eine Online-Veröffentlichung bekannt gegeben.

Zu Beginn des ersten Lehrganges erhalten die Teilnehmer eine Infomappe, in der sich die Verordnung über das Zulassungs- und Prüfungsverfahren für die Meisterprüfung im Handwerk vom 18. Januar 2022 und die Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen III und IV im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben vom 26. Oktober 2011 befinden. Diese beiden Verordnungen informieren Prüfungsteilnehmer über deren Rechte und Pflichten.

Bei allen Fragen, die sich auf die Planung und Durchführung von Prüfungen beziehen, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an die Mitarbeiter der Geschäftsstelle der Meisterprüfungsausschüsse.

Über Änderungen persönlicher Daten (zum Beispiel Namen, Wohnanschrift) während der gesamten Ausbildungs- und Prüfungszeit muss auch die Geschäftsstelle informieren werden, damit jeglicher Schriftverkehr mit den Teilnehmern gesichert ist.
 

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Checkliste, Haken, Stift. Bild: Andrey Popov / stock.adobe.com
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Zulassung zur Meisterprüfung

Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder in einem damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder eine Prüfung auf Grund einer nach § 51a Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 erlassenen Rechtsverordnung bestanden hat.
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Kontakt

Marco Kitzing

Christin Girschele

Geschäftsstelle der Meisterprüfungsausschüsse

Steinweg 3

04451 Borsdorf

Tel. 034291 30-268

Fax 034291 30-25268

girschele.c--at--hwk-leipzig.de

Marco Kitzing

Martina Patzschke

Geschäftsstelle der Meisterprüfungsausschüsse

Steinweg 3

04451 Borsdorf

Tel. 034291 30-269

Fax 034291 30-25269

patzschke.m--at--hwk-leipzig.de

Monique Rohland

Geschäftsstelle der Meisterprüfungsausschüsse

Steinweg 3

04451 Borsdorf

Tel. 034291 30-270

Fax 034291 30-25270

rohland.m--at--hwk-leipzig.de