Medieninformation vom 13. Juni 1996Regelungen zum Meister-BAföG
Anträge auf Förderung gemäß dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Meister-BAföG) können im Freistaat ab sofort bei den zuständigen Kammern eingereicht werden. Wer seine Qualifizierung rückwirkend fördern lassen will, kann seinen Anspruch noch bis 30. Juni 1996 geltend machen. Voraussetzung ist allerdings, dass seine Qualifizierungsmaßnahme im Zeitraum 1. Januar 1996 bis 30. Juni 1996 begonnen hat.