Regelungen zum Meister-BAföG
Anträge jetzt einreichen
13. Juni 1996 | Anträge auf Förderung gemäß dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Meister-BAföG) können im Freistaat ab sofort bei den zuständigen Kammern eingereicht werden. Wer seine Qualifizierung rückwirkend fördern lassen will, kann seinen Anspruch noch bis 30. Juni 1996 geltend machen. Voraussetzung ist allerdings, dass seine Qualifizierungsmaßnahme im Zeitraum 1. Januar 1996 bis 30. Juni 1996 begonnen hat.
Nach dem im April verabschiedeten Bundesgesetz (AFBG) haben Fachkräfte, die nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung eine Qualifizierung für eine höhere Tätigkeit beginnen, einen Rechtsanspruch auf staatliche Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen. Der monatliche Unterhaltsbeitrag wird einkommens- und vermögensabhängig gewährt. Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren kann ein Darlehnen bis zu 20.000 Mark bewilligt werden.
Die landesrechtlichen Regelungen für den Freistaat Sachsen sind derzeit noch in der Erarbeitung. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Meisterschule der Handwerkskammer, Bildungs- und Technologiezentrum, 04451 Borsdorf, Steinweg 3, Telefon 034291 30-126, zur Verfügung. Dort können die Mitglieder der Handwerkskammer zu Leipzig auch ihre formlosen Anträge abgeben.