
Archivbeitrag | Newsletter 2016Praxistipps zur Umsetzung des Mindestlohngesetzes im Unternehmen
Seit Anfang 2015 gilt in Deutschland der flächendeckende Mindestlohn: Alle Arbeitnehmer über 18 Jahren haben fast ohne Ausnahme das Recht auf eine Bezahlung von mindestens 8,50 Euro brutto pro Stunde. Ab Anfang 2017 gilt eine Lohnuntergrenze von 8,84 Euro. Das hat die Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern jüngst festgelegt.
Obwohl das Gesetz nun schon ein paar Monate gilt, ergeben sich bei dessen Umsetzung in der Praxis für Handwerker weiterhin häufig Fragen: Welche Zeiten sind zu vergüten? Wie müssen Sonderzahlungen oder Sachbezüge berücksichtigt werden? Welche Melde- und Dokumentationspflichten müssen erfüllt werden? Was geschieht bei Verstößen?
Das Halbtagsseminar "Mindestlohngesetz richtig umsetzen" bietet einen aktuellen Überblick über die geltenden Regelungen zum Mindestlohn und gibt anhand der Erfahrungswerte aus den ersten Monaten Mindestlohn nützliche Praxistipps zur Umsetzung im Unternehmen.
Das Seminar findet am 25. August von 8 bis 12.15 Uhr im Leipziger Haus des Handwerks, Dresdner Straße 11/13, statt.
Inhalt
Das Mindestlohngesetz (MiLoG) im Überblick
Gestaltung der Arbeitsverträge
Ausnahmen und Übergangsregelungen
Aufzeichnungspflichten – Nachweis der zu führenden Arbeitszeiten
Urlaub für geringfügig Beschäftigte