
Ohne Rechnung heißt auch ohne Garantie
Ralf Scheler, Präsident der Handwerkskammer zu Leipzig, zum Schwarzarbeitsurteil des BGH
1. August 2013 | "Das Leipziger Handwerk begrüßt das Urteil des Bundesgerichtshofes zum Thema Schwarzarbeit. Der BGH geht klar und deutlich von einer Gesamtnichtigkeit vertraglicher Vereinbarungen aus, bei denen beide Vertragsparteien gegen die Regelungen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes verstoßen. Mit einem anderen Urteil wäre Schwarzarbeit praktisch ohne Risiko. Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz hätte letztlich seinen Sinn verloren. Das widerspräche nicht nur dem allgemeinen Rechtsempfinden, sondern würde auch unser Sozialsystem beschädigen. Das Urteil ist ein richtiges Signal mit hoffentlich abschreckender Wirkung."
Der Bundesgerichtshof hatte am 1. August 2013 entschieden, dass Auftraggeber, die mit Schwarzarbeit Geld sparen wollen, keine Gewährleistungsrechte vor Gericht geltend machen können, wenn es Nachbesserungsbedarf gibt.
Die Bundesrichter hatten über eine schlecht gepflasterte Grundstücksauffahrt zu urteilen. Für die Pflasterarbeiten hatte der Kläger mit dem Bauunternehmen abgesprochen, dass die Arbeiten ohne Rechnung erbracht werden - 1.800 Euro wurden gezahlt. Nach kurzer Zeit traten Unebenheiten auf, weil die Sandschicht unter den Pflastersteinen zu dick war. Nun gab es Streit, weil der Auftraggeber die Kosten für die Beseitigung der Unebenheiten in Höhe von mehr als 6.000 Euro vom Bauunternehmen haben wollte.
Das Urteil des BGH kann auf der Internetseite juris.bundesgerichtshof.de nachgelesen werden (Urteil des VII. Zivilsenats vom 1. August 2013 - VII ZR 6/13)).