
Öffentliche Fördermittel - die Praxis der Beantragung
Infoveranstaltung für Unternehmer und Existenzgründer
12. Juni 2001 | Die ungenügende Finanzausstattung der Unternehmer und Existenzgründer lässt zahlreiche Vorhaben erst durch den Einsatz öffentlicher Förderung möglich werden. In der Beratung von Existenzgründern und Unternehmern zeigt sich, dass die Kenntnisse über die rechtliche Seite der Beantragung, Nutzung und Abrechnung von Fördermitteln unzureichend sind.
Deshalb informieren im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung die Handwerkskammer zu Leipzig, die Industrie- und Handelskammer zu Leipzig und das Unternehmensgründerbüro Leipzig am 19. Juni 2001, 18 Uhr, im Haus des Handwerks, Dresdner Straße 11/13, 04103 Leipzig, unter dem Thema "Öffentliche Fördermittel - die Praxis der Beantragung".
Gibt es einen Rechtsanspruch auf Förderung? Wann müssen Fördermittel für ein Vorhaben beantragt werden? Was tut man bei Ablehnung eines Antrages? Wer unterstützt die Antragstellung?, sind einige der Fragestellungen auf die Hans-Jörg Reichelt, Betreuer Öffentliche Mittel der Sparkasse Leipzig, Prof. Dr. Dorothea Hegele, Blacha - Faulhaber - Stegkemper Rechtsanwälte, Leipzig, und Dr. Andreas Brzezinski, Hauptabteilungsleiter Grundsatzfragen und Wirtschaftsförderung der Handwerkskammer zu Leipzig, eingehen werden.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Anmeldungen unter Telefon 0341 2188-156 oder wifoe@hwk-leipzig.