
Archivbeitrag | Newsletter 2015Noch bis Ende 2015 gibt es Fördermittel für Unternehmensberatungen
Unternehmerisches Know-how durch externe Beratungen optimieren
Organisation, Produktentwicklung, Kundenakquise, Marketing, Qualitätssicherung, Mitarbeiterführung: Um ein Unternehmen zu führen muss man vielfältig versiert sein.
Weil man als Chef nicht in jedem Bereich gleich gut aufgestellt sein kann, lohnt es sich, auf die Fähigkeiten seiner Fachleute zu vertrauen.
Vor allem in kleineren Unternehmen fehlen diese Spezialisten oft. Welcher kleine Betrieb kann sich beispielsweise eine Marketingabteilung leisten? In diesen Fällen kann sich für Unternehmer der Zukauf von externem Know-how lohnen. Vor allem bei Themen wie Außenwirtschaft, Innovationsentwicklung, Fachkräftegewinnung oder Finanzierung können externe Berater mit einer unbeeinflussten Außensicht wichtige Impulse liefern.
KMU erhalten 75 Prozent Zuschuss zu den Beratungskosten
Hierbei bieten zunächst die Berater der Handwerkskammer zu Leipzig kompetente und kostenfreie Unterstützung. Unternehmer, die darüber hinaus weitere Beratungsleistungen einkaufen möchten, können Fördermittel von Vater Staat in Anspruch nehmen, denn das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst Unternehmensberatungen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).
Förderprogramm bis Ende 2015 verlängert
Das entsprechende Förderprogramm ("Förderung unternehmerischen Know-hows für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe durch Unternehmensberatungen") wurde um ein Jahr bis zum Ende 2015 verlängert. Für Beratungen, die bis dann begonnen werden, können sich sächsische Unternehmer 75 Prozent der in Rechnung gestellten Beratungskosten zurückholen - höchstens jedoch 1.500 Euro je Beratung.
Gefördert werden folgende Beratungsleistungen:
- Allgemeine Beratungen
zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung und zur Einführung oder Anpassung eines Qualitätsmanagements
- Spezielle Beratungen
Technologie- und Innovationsberatungen | Außenwirtschaftsberatungen | Kooperationsberatungen | Beratungen über betriebswirtschaftliche Fragen der
Mitarbeiterbeteiligung im Unternehmen | Beratungen zur Fachkräftegewinnung und -sicherung | Beratungen zur Unternehmenssicherheit (Compliance) | Beratungen zum Arbeitsschutz | Beratungen zur Unternehmensübergabe
- Besondere Beratungen
Umweltschutzberatungen | Beratungen für Unternehmen, die von einer
Unternehmerin geführt werden | Beratungen zur Einführung familienfreundlicher
Maßnahmen in Unternehmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf | Beratungen für Unternehmen, die von Migranten/-innen geführt werden, zu allen betriebswirtschaftlichen Fragen der Unternehmensführung | Beratungen von Unternehmen zur besseren Integration von Mitarbeitern/-innen mit Migrationshintergrund in den Betrieb
Für die Beratungen muss zunächst eine Analyse der Situation des Unternehmens erfolgen und darauf aufbauend müssen konkrete betriebsindividuelle Handlungsempfehlungen für die betriebliche Praxis gegeben werden.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über ein Online-Verfahren auf www.bafa.de oder auf www.beratungsfoerderung.info. Dort gibt es ebenfalls weitere Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung.