Neues Außenwirtschaftsrecht seit 1. September 2013

Das Außenwirtschaftsgesetz und die Außenwirtschaftsverordnung sind nach 50 Jahren Bestehen veraltet und den europäischen Standards nicht mehr entsprechend. Mit der Novelle, die seit dem 1. September 2013 gilt, wird das Außenwirtschaftsgesetz gestrafft, vereinfacht und die Regelungen verständlicher formuliert.

Was ändert sich?

Die Paragraphen wurden zunächst von 50 auf 28 reduziert. Für deutsche Exporteure wird beispielsweise durch die Streichung von deutschen Sonderregelungen Erleichterung geschaffen (wie die erforderliche Genehmigung für Dual-Use-Güter). Dadurch wird der Wettbewerbsnachteil beseitigt.

Was Bestimmungen zu Straf- und Bußgeldern betrifft, so wurden diese komplett geändert. Einige Sanktionen werden nun strenger gehandhabt, andere wiederum gelockert, indem zum Beispiel die Möglichkeit zu einer strafbefreienden Selbstanzeige eingeräumt wird.

Nähere Informationen hierzu hat Eva Dressler.