pressemitteilung, mitteilung, news, bekanntmachung, aktuelles, business, medien, nachricht, nachrichten, presse, pressearbeit, pressemeldung, ffentlichkeitsarbeit, bro, email, kommunikation, kommunizieren, mail, marketing, schild, schrift, text, unternehmen, werbung, wort, ffentlichkeit, aktuell, artikel, bericht, impressum, journalismus, journalist, lesen, magazin, meldung, neu, neuigkeiten, online, report, schreiben, stempel, wochenblatt, zeitschrift, zeitung, information, tageszeitung, beitrag, jounalist, kultur, tafel
Marco2811 / fotolia.com

Neue Umsatzsteuerregeln für Bauleistungen

Informationskampagne der Handwerkskammer zu Leipzig gestartet

3. März 2004 | Voraussichtlich ab 1. April müssen Unternehmer, die Bauleistungen erbringen, neue Umsatzsteuerregeln beachten: Die Umsatzsteuer muss ab diesem Zeitpunkt der Auftraggeber an das Finanzamt abführen, wenn er von einem anderen Unternehmer Bauleistungen empfängt und selbst auch welche ausführt. Der Bauleistende muss eine Nettorechnung (ohne Umsatzsteuer) stellen, in der er auf die Umsatzsteuerschuldnerschaft des Auftraggebers hinweist. Darüber informiert in diesen Tagen die Handwerkskammer zu Leipzig ihre Mitgliedesbetriebe. Etwa zwei Drittel sind von der Neuerung betroffen.

Handwerkskammerpräsident Joachim Dirschka kritisiert die Neuerung der Bundesregierung in erster Linie wegen des bürokratischen Aufwandes, der damit auf die Betriebe zukommt: "Nun müssen mit jedem Auftrag die Unternehmer nicht nur prüfen, ob es sich um eine Bauleistung handelt, sondern auch, ob der Auftraggeber ebenfalls Bauleistungen erbringt. Diese Umkehr der Umsatzsteuerschuldnerschaft verkompliziert wieder einmal das Steuerrecht." Die Neuregelung greift voraussichtlich am 1. April 2004, doch noch ist nichts endgültig entschieden. Die im Haushaltsbegleitgesetz verabschiedeten Neuregelungen stehen nämlich noch nicht im Einklang mit der 6. EG-Richtlinie zur Harmonisierung der Umsatzsteuer. Erst, wenn der Europäische Rat zustimmt, kann das Gesetz in Kraft treten.

"Trotzdem sollten Unternehmer diese Thematik zur Chefsache erklären, um für den Tag selbst gewappnet zu sein und um ihre Auftraggeber umfassend informieren zu können", meint Dirschka. Eine umfassende Informationskampagne der Handwerkskammer über ihre Mitgliederzeitung (Deutsches Handwerksblatt, Ausgabe 5/04), ihre Internetseiten (www.hwk-leipzig.de) und per Telefax läuft derzeit auf Hochtouren.

Fragen zu den neuen Regelungen beantworten in der Handwerkskammer zu Leipzig Olaf Blümel, Telefon 0341 2188-102, und Kerstin Schultz, Telefon 0341 2188-314.

Pressemitteilung vom 3. März 2004

Marco Kitzing

Anett Fritzsche

Pressesprecherin

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-155

Fax 0341 2188-25155

fritzsche.a--at--hwk-leipzig.de

Marco Kitzing

Hagen Reißmann

Öffentlichkeitsarbeit und Medien

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-157

Fax 0341 2188-25157

reissmann.h--at--hwk-leipzig.de