Neue Reisekosten - Mehraufwendungen für Verpflegung im Ausland ab 2019
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1. Januar 2019 bekannt gemacht.
Der neue Erlass enthält die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1. Januar 2019. Bis zu dieser Höhe kann der Arbeitgeber steuerfreie Erstattungen vornehmen.
Hinsichtlich der Pauschalen gibt es auch für Tätigkeiten im Ausland seit der Reisekostenreform nur noch zwei verschiedene Sätze:
- Große Pauschale für volle Abwesenheitstage,
- Kleine Pauschale für den An- und Abreisetag sowie bei Abwesenheitsdauer von mehr als 8 (aber weniger als 24) Stunden.
Änderungen ergeben sich aus der Tabelle gegenüber den Verpflegungsmehraufwendungen 2018 unter anderem für folgende Staaten beziehungsweise Orte: Italien, Österreich, Polen, Spanien. So beträgt beispielsweise der Spesensatz für Österreich ab 2019 bei vollen Abwesenheitstagen (24 Stunden) 40 Euro und für den An- und Abreisetag sowie bei einer Abwesenheitsdauer von mehr als acht Stunden 27 Euro. Das Schreiben inklusive Liste ist auf der Webseite des BMF veröffentlicht.
Weitere Informationen
Erlass "Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütung 2019"