Neu anerkannte Berufskrankheit betrifft Bauwirtschaft

Schwere Lasten, Arbeit über Kopf und monotone Bewegungsabläufe – in manchen Handwerken kann dadurch die Schulter geschädigt werden. Ab 1. April zählt deshalb die Schädigung der Rotatorenmanschette zu den anerkannten Berufskrankheiten.

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Liste der Berufskrankheiten wird erweitert

Schwere Lasten heben, über Kopf arbeiten und monotone Bewegungsabläufe: das alles beansprucht die Schultergelenke stark und kann die sogenannte Rotatorenmanschette der Schulter schädigen. Besonders betroffen sind zum Beispiel Beschäftigte im Maurer-, Maler- und Dachdeckerhandwerk, im Trockenbau sowie im Reinigungsgewerbe.

Mit der Sechsten Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV), die am 1. April 2025 in Kraft tritt, wird die Schädigung der Rotatorenmanschette der Schulter durch eine langjährige und intensive Belastung in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen. Darauf weist die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) hin.

Die Rotatorenmanschette besteht aus Muskeln und Sehnen, die das Schultergelenk umschließen und stabilisieren. »Wiederholte Bewegungen und hohe Belastungen der Schulter über Jahre hinweg können zu strukturellen Schäden an Sehnen und Muskeln führen«, erklärt Jörg Wachsmann, Leiter der Abteilung Steuerung Rehabilitation und Leistungen bei der BG BAU. Betroffene litten dann häufig unter Schmerzen und Kraftverlust und könnten den Arm nicht mehr richtig oder nur noch eingeschränkt bewegen.

Präventiv-Angebot gegen berufsbedingte Schulterbeschwerden

Um es nicht soweit kommen zu lassen, hat die BG BAU ein präventives Angebot gegen berufsbedingte Schulterbeschwerden entwickelt. Das dreiwöchige, kostenfreie Programm wird in Zusammenarbeit mit berufsgenossenschaftlichen Präventionszentren durchgeführt und kombiniert medizinische Therapien mit ergonomischen Schulungen.

Teilnehmende lernen, ihre Schulterbelastung zu reduzieren und ihre körperliche Fitness zu verbessern. Die BG BAU übernimmt sämtliche Kosten, einschließlich Fahrt- und Unterbringungskosten, und erstattet den Unternehmen das Arbeitsentgelt der Teilnehmenden. Interessierte können weitere Informationen unter www.bgbau.de/schulterkolleg abrufen.

Auch anerkannt: Gonarthrose und chronisch obstruktive Bronchitis

Die Aufnahme der Erkrankung »Schädigung der Rotatorenmanschette« in die Liste der Berufskrankheiten folgt im übrigen den Empfehlungen des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

Mit der neuen Verordnung wurden neben der Schädigung der Rotatorenmanschette der Schulter zudem die Gonarthrose bei professionellen Fußballspielerinnen und Fußballspielern sowie die chronische obstruktive Bronchitis durch Quarzstaub in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen.
 


 Hintergrund – Berufskrankheiten

Bei Berufskrankheiten handelt es sich um Krankheiten, die sich Beschäftigte infolge ihrer beruflichen Tätigkeit zugezogen haben und die in der Berufskrankheiten-Liste geführt werden. Ist eine Erkrankung (noch) nicht in der Berufskrankheiten-Liste aufgeführt, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Anerkennung als »Wie-Berufskrankheit« in Frage kommen.

Ursachen für Berufskrankheiten sind gesundheitsschädigende Einwirkungen während der beruflichen Tätigkeit. Hierzu zählen unter anderem Lärm, natürliche UV-Strahlung, Tragen schwerer Lasten, Kontakt zu Stäuben oder Chemikalien.

Wird eine Berufskrankheit (oder ein Arbeitsunfall) anerkannt, bekommen Betroffene den Versicherungsschutz der Gesetzlichen Unfallversicherungen. Damit sind in der Regel eine bessere Behandlung und hochspezialisierte Rehabilitationsmaßnahmen verbunden. Bei einem bleibenden Gesundheitsschaden besteht ein Anspruch auf eine Verletztenrente. 

Die Liste der mehr als 80 anerkannten Berufskrankheiten ist in Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung (www.gesetze-im-internet.de/bkv) zusammengefasst.

Übrigens sollten auch Unternehmerinnen und Unternehmer das Thema Berufskrankheiten ernst nehmen. Unterlassen sie Sicherheitsvorkehrungen, drohen Regressforderung von der gesetzlichen Unfallversicherung. Außerdem müssen sie den Verdacht auf eine Berufskrankheit umgehend den zuständigen Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen melden.
 


 FAQ zu Berufskrankheiten

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) hat auf ihrer Webseite ein FAQ rund um den Themenkomplex Berufskrankheiten veröffentlicht.

Unter www.dguv.de gibt es unter anderem Details zur Meldung und Prüfung von Berufskrankheiten sowie zu Ablauf und Dauer des Anerkennungsverfahrens.