Neu anerkannte Berufskrankheit betrifft Bauwirtschaft
Schwere Lasten, Arbeit über Kopf und monotone Bewegungsabläufe – in manchen Handwerken kann dadurch die Schulter geschädigt werden. Ab 1. April zählt deshalb die Schädigung der Rotatorenmanschette zu den anerkannten Berufskrankheiten.

Liste der Berufskrankheiten wird erweitert
Schwere Lasten heben, über Kopf arbeiten und monotone Bewegungsabläufe: das alles beansprucht die Schultergelenke stark und kann die sogenannte Rotatorenmanschette der Schulter schädigen. Besonders betroffen sind zum Beispiel Beschäftigte im Maurer-, Maler- und Dachdeckerhandwerk, im Trockenbau sowie im Reinigungsgewerbe.
Mit der Sechsten Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV), die am 1. April 2025 in Kraft tritt, wird die Schädigung der Rotatorenmanschette der Schulter durch eine langjährige und intensive Belastung in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen. Darauf weist die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) hin.
Die Rotatorenmanschette besteht aus Muskeln und Sehnen, die das Schultergelenk umschließen und stabilisieren. »Wiederholte Bewegungen und hohe Belastungen der Schulter über Jahre hinweg können zu strukturellen Schäden an Sehnen und Muskeln führen«, erklärt Jörg Wachsmann, Leiter der Abteilung Steuerung Rehabilitation und Leistungen bei der BG BAU. Betroffene litten dann häufig unter Schmerzen und Kraftverlust und könnten den Arm nicht mehr richtig oder nur noch eingeschränkt bewegen.
Präventiv-Angebot gegen berufsbedingte Schulterbeschwerden
Um es nicht soweit kommen zu lassen, hat die BG BAU ein präventives Angebot gegen berufsbedingte Schulterbeschwerden entwickelt. Das dreiwöchige, kostenfreie Programm wird in Zusammenarbeit mit berufsgenossenschaftlichen Präventionszentren durchgeführt und kombiniert medizinische Therapien mit ergonomischen Schulungen.
Teilnehmende lernen, ihre Schulterbelastung zu reduzieren und ihre körperliche Fitness zu verbessern. Die BG BAU übernimmt sämtliche Kosten, einschließlich Fahrt- und Unterbringungskosten, und erstattet den Unternehmen das Arbeitsentgelt der Teilnehmenden. Interessierte können weitere Informationen unter www.bgbau.de/schulterkolleg abrufen.
Auch anerkannt: Gonarthrose und chronisch obstruktive Bronchitis
Die Aufnahme der Erkrankung »Schädigung der Rotatorenmanschette« in die Liste der Berufskrankheiten folgt im übrigen den Empfehlungen des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
Mit der neuen Verordnung wurden neben der Schädigung der Rotatorenmanschette der Schulter zudem die Gonarthrose bei professionellen Fußballspielerinnen und Fußballspielern sowie die chronische obstruktive Bronchitis durch Quarzstaub in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen.