Handwerker / Unternehmer im Büro vor dem Computer. Bild: sepy / stock.adobe.com
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Archivbeitrag | Newsletter 2019Na, sind Sie schon Datenschutzexperte?

Manche Unternehmer sind durch die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu echten Datenschutzexperten geworden und gewinnen im Umgang mit dem "neuen" Datenschutzrecht zunehmend an Sicherheit. Andere können die Diskussionen rund um das Thema kaum mehr ertragen. Schließlich hat die DSGVO neben verschiedenen bürokratischen Belastungen auch mitunter skurril anmutende Einzelfälle und viele Unsicherheiten bei Chefs und Angestellten erzeugt. Man denke nur an die Meldungen über Klingelschilder ohne Namen und Klassenfotos, auf denen Gesichter unkenntlich gemacht sind.

Leider nützt es nichts, den Kopf in den Sand zu stecken, denn die DSGVO muss in den betrieblichen Alltag integriert werden, damit das Datenschutzniveau für Kunden und Bürger hoch bleibt.
 

Umsetzungshilfe zu Datenschutzhinweisen

Apropos Unsicherheiten. Immer noch nehmen einige Unternehmer fälschlicherweise an, dass die DSGVO-Informationspflichten sie nur dann betreffen, wenn sie eine Website betreiben. Pustekuchen! Schon die Führung einer Kundendatei, die Nutzung elektronischer Zahlungsmöglichkeiten oder die digitale Geschäftskorrespondenz machen entsprechende Datenschutzhinweise erforderlich.

Insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen bietet der Landesbeauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen eine Umsetzungshilfe zu den Datenschutzhinweisen an. Sie ist kostenfrei unter www.ldi.nrw.de abrufbar.

Das 14-seitige Dokument beleuchtet die erforderlichen Datenschutzhinweise anhand eines fiktiven Beispielbetriebs in Nordrhein-Westfalen, der stationär, nicht aber im Onlinehandel tätig ist, der EC-Karten- und Kreditzahlungen über einen Zahlungsdienstleister abwickelt und der Werbemaßnahmen zur Kundengewinnung und Kundenbindung mittels gelegentlicher Werbebriefaktionen durchführt.

Die Lektüre kann Impulse zur besseren Gestaltung der Datenschutzhinweise geben. Natürlich müssen die Inhalte in jedem Fall an die konkreten betrieblichen Erfordernisse angepasst werden.



Download und weitere Informationen

www.ldi.nrw.de
Webseite des Landesbeauftragten
für Datenschutz und Informationsfreiheit
Nordrhein-Westfalen mit Downloadmöglichkeit der Umsetzungshilfe über die Erfüllung der Informationspflichten nach Artikel 13, 14 und 21 Absatz 4 DSGVO



Die Handwerkskammer zu Leipzig steht ihren Mitgliedern beim Datenschutz mit kostenlosen Beratungsangeboten zur Seite. Um die bürokratischen Klippen des neuen Datenschutzregelwerkes zu umschiffen, gibt es unter www.hwk-leipzig.de/dsgvo Mustervorlagen und Checklisten, die Betriebe auf ihre jeweilige betriebliche Situation anpassen können.

richter-markus-web2023 Marco Kitzing

Markus Richter

Abteilungsleiter Recht und Organisation

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-210

Fax 0341 2188-25210

richter.m--at--hwk-leipzig.de

scherf-katja-web2024 Marco Kitzing

Katja Scherf

Justiziarin

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04103 Leipzig

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