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Archivbeitrag | Newsletter 2014Mindestlohn: Neue Pflichten für Arbeitgeber von Minijobbern

Ab 1. Januar gilt bundesweit der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Dann gibt es für Arbeitgeber weitere Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten, wenn sie Minijobber beschäftigen. Wer sie nicht einhält, muss mit Bußgeldern rechnen.

Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit am besten täglich festhalten

Bereits jetzt müssen Arbeitgeber die für die Versicherungsfreiheit maßgeblichen Informationen in den Entgeltunterlagen sammeln und beispielsweise die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit und die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden dokumentieren.

Nach dem Mindestlohngesetz sind Arbeitgeber für geringfügig Beschäftigte nun verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens eine Woche nach der Arbeitsleistung festzuhalten. Diese Aufzeichnungen müssen mindestens zwei Jahre lang aufbewahrt und zu den Entgeltunterlagen für die Sozialversicherung gelegt werden. Formvorschriften, wie die Unterlagen im Detail zu führen sind, gibt es allerdings nicht.

Unternehmer sollten ihre Minijobber also zu verpflichten, mindestens wöchentlich, besser aber täglich, einen Stundennachweis zu führen, der im Betrieb hinterlegt wird.

Mindestlohn kann Geringfügigkeit bei Minijobs gefährden

Wie die Minijobzentrale bzw. die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See mitteilt, sollten Minijob-Arbeitgeber außerdem berücksichtigen, dass es bei einer Erhöhung des Stundenlohns auf 8,50 Euro zum 1. Januar 2015 unter Umständen zur Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze kommen kann. Wird die Grenze von 450 Euro regelmäßig überschritten, liegt kein Minijob mehr vor, sondern ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.

Um dies zu umgehen, muss Arbeitsvertrag angepasst werden - beispielsweise durch eine Reduzierung der vereinbarten monatlichen Arbeitszeit.

 

Beispiel

Jahr 2014 (ohne Mindestlohn)

Bruttolohn im Jahr 2014
Anzahl der Arbeitsstunden
Monatliches Arbeitsentgelt



= 8,00 Euro/Stunde
= 8,00 Euro/Stunde
= 448 Euro/Monat



Minijob liegt vor



Jahr 2015 (mit Mindestlohn)

Bruttolohn im Jahr 2015
Anzahl der Arbeitsstunden
Monatliches Arbeitsentgelt



= 8,50 Euro/Stunde
= 56 Stunden/Monat
= 476 Euro/Monat



Kein Minijob, sondern ein sozialversicherungspflichtiger Midijob.

 

Grundsätzlich kann künftig jeder Minijobber maximal rund 52 Stunden pro Monat arbeiten, wenn der Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde gezahlt wird.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat zum Thema Mindestlohn eine Telefon-Hotline eingerichtet. Unter 030 60280028 werden montags bis donnerstags von 8 bis 20 Uhr Fragen rund um den Themenkomplex beantwortet. Außerdem gibt es auf der vom BMAS eingerichteten Internetseite www.der-mindestlohn-kommt.de ausführliche Informationen zum Thema.

Gesetzlicher Mindestlohn ab 2015