
Archivbeitrag | Newsletter 2013Mindestlohn im Friseurhandwerk - Haarschnitte dürften teuer werden
Im Friseurhandwerk soll demnächst ein Mindestlohn gelten. Die Tarifgemeinschaft der Landesinnungsverbände im Friseurhandwerk hat sich mit der Gewerkschaft Verdi auf einen länderübergreifenden Mindestentgelt-Tarifvertrag geeinigt.
Auswirkungen auf Preise
Vorgesehen ist eine dreistufige Regelung. Der vereinbarte Tarifvertrag soll ab August 2013 bei 6,50 Euro pro Stunde im Osten und 7,50 Euro pro Stunde im Westen starten. 8,50 Euro sollen im August 2015 erreicht werden. Die Festlegung der Lohnuntergrenze bedeutet teilweise deutliche Lohnanpassungen. Da der Lohn etwa die Hälfte der Kosten im Friseurhandwerk ausmacht, wird dies auch Auswirkungen auf die Preisentwicklung haben.
Allgemeinverbindlichkeit wird angestrebt
Damit der geplante Mindestlohn nicht nur für die Mitarbeiter in Innungsbetrieben gilt, sondern auch für alle nicht tarifgebundenen Betriebe, ist eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung durch das Bundesarbeitsministerium notwendig. Für die Erklärung muss unter anderem nachgewiesen werden, dass mehr als 50 Prozent der Beschäftigten im Friseurhandwerk tarifgebunden sind.