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Meisterausbildung und Meisterprüfung: Tischler

Fachleute, die im Tischlerhandwerk in der ersten Liga spielen möchten, nach mehr Verantwortung in ihrem Betrieb streben oder mit einem eigenen Unternehmen durchstarten wollen, kommen am »Meister« kaum vorbei.
 

Fachlich in der ersten Liga spielen

In der Meisterausbildung werden Aufstiegswillige deshalb nicht nur auf die Tätigkeit einer Führungskraft, sondern auch auf die Fachteile der Meisterprüfung vorbereitet. Mit diesem Know-how können sie allen beruflichen Herausforderungen gelassen begegnen.
 

Im Teil I der Prüfung (Fachpraxis) haben angehende Tischlermeister anhand eines anspruchsvollen Prüfungsprojektes nachzuweisen, dass sie für die Kunden qualitativ hochwertige und für ihr Unternehmen ertragreiche Wertarbeit abliefern können. Das avisierte Arbeitsresultat kann hierbei ein Innenausbau, eine Inneneinrichtung, ein Bauelement oder ein Fassadenabschluss sein.

Neben dem hergestellten (Teil-)Erzeugnis, wird in der Praxisprüfung Wert auf mustergültige Konzeptions-, Durchführungs- und Dokumentationsarbeiten gelegt. Außerdem müssen die fachlichen Zusammenhänge und berufsbezogenen Schwierigkeiten, die mit dem Prüfungsprojekt zusammenhängen, in einem Prüfungsgespräch erläutert werden und es gilt, ein Produkt in einer zusätzlichen Situationsaufgabe unter Beachtung funktioneller, materialbezogener, fertigungstechnischer und wirtschaftlicher Anforderungen zu fertigen.

Auch im fachtheoretischen Teil der Prüfung wird einiges gefordert. Hier müssen die Prüflinge schriftlich belegen, dass sie mit profunden Kenntnissen Fachprobleme analysieren, und bewältigen können. Geprüft werden sie dabei in den Fächern »Gestaltung, Konstruktion und Fertigungstechnik«, »Montage und Instandhaltung«, »Auftragsabwicklung« sowie »Betriebsführung und -organisation«.


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»Auf jeden Fall war es viel Lernstoff. Ich war zwar als Geselle fachlich fit und hatte sogar das Glück, ein Weiterbildungsstipendium nutzen zu können. Aber das geforderte Niveau war schon eine Herausforderung.«

Lukas Richter, Tischlermeister,
Interview in der Broschüre »Meisterjahrgang 2021«


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»Es war eine persönliche Entscheidung, meine Fähigkeiten auf ein höheres Level zu bringen. Mit Stillstand konnte ich ohnehin noch nie gut umgehen. Vorankommen, an neuen beruflichen Aufgaben wachsen und sich eine Führungsposition erarbeiten sind eher mein Ding.«

Martin Füssel, Tischlermeister,
Interview in der Broschüre »Meisterjahrgang 2017«


 

 
Fachpraxis und Fachtheorie (Inhalte und Lehrgangsdauer)


Teil I | Fachpraxis

  • Maschinenlehrgang
  • Oberflächenbearbeitung
  • Kunststoffbearbeitung

Teil II | Fachtheorie

  • Grundlagen
  • Werkstoffe
  • Entwurfslehre und Stilkunde
  • Verfahrenstechnik
  • Fachbezogene EDV
  • Betriebseinrichtungen und Betriebsorganisation
  • Kostenrechnung/VOB
  • Treppenbau

Dauer

830 Stunden (Teile I und II)

 

 
Wirtschaft und Berufspädagogik (Inhalte und Lehrgangsdauer)


Teil III | Wirtschaft und Recht

  • Unternehmensziele und Wettbewerbsfähigkeit
  • Unternehmensrechnung und Controlling
  • Investitions- und Liquiditätsplanung
  • Rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen
  • Unternehmensstrategie und Marketing
  • Personalmanagement

Teil IV | Berufspädagogik

  • Ausbildereignung (AdA)
  • Berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse (Grundlagen, Planung der Ausbildung, Ausbildung am Arbeitsplatz, Förderung des Lernprozesses …)

Dauer

264 Stunden (Teil III)
120 Stunden (Teil IV)

 

 
Gebühren und Fördermöglichkeiten

Für die Meisterausbildung müssen Aufstiegswillige Kosten einplanen. So fallen unter anderem Gebühren für die Zulassung, die Lehrgangsteilnahme, die Lehrmaterialien sowie für die Prüfungen und das Meisterprojekt beziehungsweise das Meisterstück an. Im Gegenzug gibt es jedoch diverse Fördermöglichkeiten, die mit denen sich die Kosten für eine Meisterfortbildung erheblich reduzieren lassen.
 



Die Meisterausbildung ist unter anderem nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (kurz: AFBG) förderfähig. Dies ist ein bundesweites Förderprogramm für das es keine Altersgrenze gibt. Mit dem »Aufstiegs-BAföG« können die Ausgaben für eine Meisterfortbildung zum Teil erheblich gedrückt werden, wie das folgende Rechenbeispiel verdeutlicht.

 

Meisterausbildung Teile I bis IV

11.725 Euro (Lehrgangsgebühren)
+1.250 Euro (Prüfungsgebühren)


Gebühren für Teil I bis IV der Meisterausbildung

12.975 Euro

Förderbetrag (Höchstsumme)

15.000 Euro

Staatlicher Zuschuss

6.487,50 Euro

Darlehen bei der KfW

6.487,50 Euro

Darlehenserlass (Bestehen der Meisterprüfung)

3.243,75 Euro


Verbleibender Eigenanteil

3.243,75 Euro



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Stand: Januar 2026 | Mehr Informationen gibt es auf der Seite Aufstiegs-BAföG: Förderung von beruflicher Aufstiegsfortbildung sowie unter www.aufstiegs-bafoeg.de.



Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung mit besonders guten Ergebnissen (besser als »Gut« und bei mehreren Prüfungsteilen die Durchschnittsnote 1,9 oder besser) können zusätzlich über das Programm Begabtenförderung berufliche Bildung ein Antrag auf Aufnahme als Stipendiat stellen. Voraussetzung ist zudem für alle Antragsteller, dass sie zum Zeitpunkt der Aufnahme in das Förderprogramm jünger als 25 Jahre sind.

Mehr Informationen gibt es auf der Seite Begabtenförderung berufliche Bildung – Finanzielle Unterstützung für die ›Karriere mit Lehre‹.

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Absolventen der Meisterschule, die in Sachsen ihren Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort haben, erhalten vom Freistaat mit dem »Meisterbonus« zudem einen Zuschuss von 2.000 Euro.

Mehr Informationen gibt es auf der Seite Sächsischer Meisterbonus.

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Die Bildungsprofis der Handwerkskammer nehmen sich gern Zeit für eine individuelle Beratung. Mit diesem Formular kann ein individueller Beratungstermin zu Fortbildungsangeboten, zum Beispiel zur Meisterfortbildung, angefragt werden. Nach dem Absenden des Formulars melden wir uns telefonisch oder per E-Mail mit einem konkreten Terminvorschlag.

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Meisterprüfung

Die Lehrgangsplanung steht? Spätestens dann sollten sich Aufstiegswillige auch Gedanken über die Prüfungen machen. Hier müssen einige Formalitäten erledigt werden und für die Teilnahme an der Prüfung ist eine Zulassung notwendig. Mit dem Antrag auf Zulassung wird beispielsweise das Vorliegen der Voraussetzungen geprüft und bescheinigt. Ohne diesen Bescheid erhalten angehende Meisterinnen und Meister beispielsweise gar keine Einladung zur Prüfung, egal mit welchem Prüfungsteil sie beginnen möchten.

Alle Details rund um Prüfungsvorschriften, -ablauf, -zulassung usw. haben wir auf der Seite Der Meisterbrief als Qualitäts- und Vertrauenssiegel zusammengefasst. Das Team Meisterprüfungswesen steht außerdem bei Fragen und Herausforderungen bereit.



 

Marco Kitzing

Andreas Bräuer

Stellvertretender Fachbereichsleiter Bau / Ausbau

Steinweg 3

04451 Borsdorf

Tel. 034291 30-156

Fax 034291 30-25156

braeuer.a--at--hwk-leipzig.de

Marco Kitzing

Ute Fengler

Bildungsakademie Handwerk

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Monique Rohland

Geschäftsstelle der Meisterprüfungsausschüsse

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