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Meisterausbildung und Meisterprüfung: Fliesen-, Platten- und Mosaikleger

Das Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk ist seit 2020 wieder zulassungspflichtig. Während vorher keinerlei Qualifikationsnachweis erforlderich war, kommt nun am Meisterabschluss nicht mehr vorbei, wenn er einen Betrieb gründen möchte.
 

Meistertitel als Wettbewerbsvorteil

Für den Titel zu büffeln, hat sich aber auch schon vorher gelohnt. Erstens durch den enormen Kenntnisszuwachs und zweitens wegen der Möglichkeit, sich von der Konkurrenz abzuheben. Kunden hegen gegenüber Meistern und Meisterbetrieben gegenüber schließlich die Erwartung, dass diese keine Bau- und Qualitätsmängel verursachen.
 

Wer die Herausforderung der Meisterprüfung im Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk annimmt, wird beim Vorbereitungskurs fit für die Teile I und II des »Examens« gemacht und bekommt das Rüstzeug, um erfolgreich zu sein – entweder mit eigenem Betrieb oder als angestellte Führungskraft.

Natürlich gelten für Meisterprüfungen in diesem erst seit Kurzem wieder zulassungspflichtigen Handwerk die gleichen hohen Anforderungen wie für alle anderen Gewerke mit Meisterpflicht. Im fachpraktischen Teil ist ein anspruchsvolles Projekt zu planen, umzusetzen und zu dokumentieren. Gefordert wird mindestens eine zwei Quadratmeter große Flächenbekleidung oder -belegung mit unterschiedlichen Materialien, Formaten und Farben. Ergänzt wird der Qualifikationsnachweis durch ein Fachgespräch und eine Situationsaufgabe.

Im Bereich Fachtheorie gilt es, berufsbezogene Probleme zu analysieren, zu bewerten sowie kompetente Lösungswege aufzuzeigen. Der fachtheoretische Hintergrund wird dabei schriftlich in den Bereichen »Gestaltung und Verlegetechnik«, »Auftragsabwicklung« sowie »Betriebsführung und Betriebsorganisation« überprüft.


Robert Iwanetz

»Viele Kunden schätzen unsere qualität als Meisterbetrieb, auch wenn wir manchmal teurer sind als die Konkurrenz.«

Stefan Knebel, Fliesen-, Platten und Mosaiklegermeister, Interview in der Broschüre »Meisterjahrgang 2021«


Anna Lena Matzke

»Ich wollte mehr Aufgaben außerhalb der Baustellen übernehmen können und außerdem einen kleinen Beitrag zur Imagepflege leisten. Der Wegfall der Meisterpflicht Mitte der 2000er-Jahre hat dem Berufsstand schließlich sehr geschadet.«

Louis Töfke, Fliesen-, Platten und Mosaiklegermeister,
Interview in der Broschüre »Meisterjahrgang 2022«


 

 
Fachpraxis und Fachtheorie (Inhalte und Lehrgangsdauer)


Teil I | Fachpraxis

  • Werkstattpraktikum
  • Dickbettarbeiten
     

Teil II | Fachtheorie

  • Technische Mathematik
  • Technisches Zeichnen
  • Fachtechnologie
  • Farblehre und Gestaltung
  • Baustoffkunde
  • Kalkulation und Abrechnung
     

Dauer

40 Stunden (Teil I)
620 Stunden (Teil II)
 

 

 
Wirtschaft und Berufspädagogik (Inhalte und Lehrgangsdauer)


Teil III | Wirtschaft und Recht

  • Unternehmensziele und Wettbewerbsfähigkeit
  • Unternehmensrechnung und Controlling
  • Investitions- und Liquiditätsplanung
  • Rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen
  • Unternehmensstrategie und Marketing
  • Personalmanagement
     

Teil IV | Berufspädagogik

  • Ausbildereignung (AdA)
  • Berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse (Grundlagen, Planung der Ausbildung, Ausbildung am Arbeitsplatz, Förderung des Lernprozesses …)
     

Dauer

264 Stunden (Teil III)
120 Stunden (Teil IV)
 

 

 
Gebühren und Fördermöglichkeiten

Für die Meisterausbildung müssen Aufstiegswillige Kosten einplanen. So fallen unter anderem Gebühren für die Zulassung, die Lehrgangsteilnahme, die Lehrmaterialien sowie für die Prüfungen und das Meisterprojekt beziehungsweise das Meisterstück an. Im Gegenzug gibt es jedoch diverse Fördermöglichkeiten, die mit denen sich die Kosten für eine Meisterfortbildung erheblich reduzieren lassen.
 



Kosten Teil I | Fachpraxis

835 Euro (Lehrgangsgebühren)*

420 Euro (Prüfungsgebühren)**

Kosten Teil II | Fachtheorie

7.706 Euro (Lehrgangsgebühren)*

350 Euro (Prüfungsgebühren)***

Kosten Teil III | Wirtschaft / Recht

1.820 Euro (Lehrgangsgebühren)*

210 Euro (Prüfungsgebühren)***

Kosten Teil IV | Berufspädagogik

963 Euro (Lehrgangsgebühren)

190 Euro (Prüfungsgebühren)***


Summe Teile I bis IV

11.324 Euro (Lehrgangsgebühren)

1.170 Euro (Prüfungsgebühren)***



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* zuzüglich Materialkosten | ** zuzüglich der Ausgaben für Materialien des Meisterprüfungsprojektes sowie Kosten für Material-, Raum- und Werkstattnutzung | *** zuzüglich Kosten für Raum- und Werkstattnutzung | Stand: Februar 2025 | Mehr Informationen zur Zusammensetzung der Kosten einer Meisterfortbildung und der Meisterprüfungen gibt es auf der Seite Gebühren und Kosten der Meisterprüfung.





Die Meisterausbildung ist unter anderem nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (kurz: AFBG) förderfähig. Dies ist ein bundesweites Förderprogramm für das es keine Altersgrenze gibt. Mit dem »Aufstiegs-BAföG« können die Ausgaben für eine Meisterfortbildung zum Teil erheblich gedrückt werden, wie das folgende Rechenbeispiel verdeutlicht.

 

Meisterausbildung Teile I bis IV

11.324 Euro (Lehrgangsgebühren)

1.170 Euro (Prüfungsgebühren)


staatlicher Zuschuss

5.662 Euro (Zuschuss Lehrgangsgebühren)

585 Euro (Zuschuss Prüfungsgebühren)

Darlehen bei der KfW

5.662 Euro

585 Euro

Darlehenserlass (Bestehen Meisterprüfung)

2.831 Euro

292,50 Euro


Verbleibender Eigenanteil

2.831 Euro (Lehrgangsgebühren)

292,50 Euro (Prüfungsgebühren)



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Stand: Februar 2025 | Mehr Informationen gibt es auf der Seite Aufstiegs-BAföG: Förderung von beruflicher Aufstiegsfortbildung sowie unter www.aufstiegs-bafoeg.de.



Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung mit besonders guten Ergebnissen (besser als »Gut« und bei mehreren Prüfungsteilen die Durchschnittsnote 1,9 oder besser) können zusätzlich über das Programm Begabtenförderung berufliche Bildung ein Antrag auf Aufnahme als Stipendiat stellen. Voraussetzung ist zudem für alle Antragsteller, dass sie zum Zeitpunkt der Aufnahme in das Förderprogramm jünger als 25 Jahre sind.

Mehr Informationen gibt es auf der Seite Begabtenförderung berufliche Bildung – Finanzielle Unterstützung für die ›Karriere mit Lehre‹.

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Absolventen der Meisterschule, die in Sachsen ihren Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort haben, erhalten vom Freistaat mit dem »Meisterbonus« zudem einen Zuschuss von 2.000 Euro.

Mehr Informationen gibt es auf der Seite Sächsischer Meisterbonus.

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Ablauf und Planung

Die vier Teile der Meisterausbildung dürfen in beliebiger Reihenfolge absolviert werden. Die Rahmenlehrpläne empfehlen jedoch, wenn möglich, den Teil III (Wirtschaft) vor den Teilen I und II (Fachpraxis und -theorie) zu besuchen.

Da die Lebensumstände jedes Profis unterschiedlich sind, ermöglicht die Handwerkskammer zu Leipzig angehenden Meisterinnen und Meistern grundsätzlich viel Flexibilität bei der Durchführung der Meisterschule. So können die meisten Kurse sowohl kompakt in Vollzeit als auch über einen längeren Zeitraum als Teilzeitfortbildung absolviert werden.  

Wenn die persönlichen Umstände es erfordern, können selbstverständlich auch Pausen zwischen den einzelnen Teilen der Meisterfortbildung gemacht werden. Hier sollte jedoch beachtet werden, dass es einen vorgegebenen Zeitrahmen für den Abschluss der Meisterfortbildung gibt, sobald eine Fördermöglichkeit wie das Aufstiegs-BAföG genutzt wird. 

Die Bildungsexperten der Handwerkskammer empfehlen aus der langjährigen Erfahrung heraus, vor allem bei Vollzeitfortbildungen eine Planung ohne größere Pausen.

 

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Wir beraten Sie gern individuell.

Die Bildungsprofis der Handwerkskammer nehmen sich gern Zeit für eine individuelle Beratung. Mit diesem Formular kann ein individueller Beratungstermin zu Fortbildungsangeboten, zum Beispiel zur Meisterfortbildung, angefragt werden. Nach dem Absenden des Formulars melden wir uns telefonisch oder per E-Mail mit einem konkreten Terminvorschlag.

Ihre Präferenzen für Art und Ort einer Beratung

Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung

 
Mit nachstehender Einwilligung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Kontaktdaten (zum Beispiel E-Mail-Adresse und Telefonnummer) zum Zweck der Bearbeitung der Kontaktanfrage genutzt werden. Ihre Einwilligung ist freiwillig und jederzeit widerruflich. Der Widerruf ist per E-Mail an info@hwk-leipzig.de oder postalisch an Handwerkskammer zu Leipzig (Dresdner Straße 11/13, 04103 Leipzig) zu richten. Nach Erhalt des Widerrufs werden wir die betreffenden Daten nicht mehr nutzen und verarbeiten beziehungsweise löschen. Im Weiteren gelten die Datenschutzbestimmungen der Handwerkskammer zu Leipzig.

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Meisterprüfung

Die Lehrgangsplanung steht? Spätestens dann sollten sich Aufstiegswillige auch Gedanken über die Prüfungen machen. Hier müssen einige Formalitäten erledigt werden und für die Teilnahme an der Prüfung ist eine Zulassung notwendig. Mit dem Antrag auf Zulassung wird beispielsweise das Vorliegen der Voraussetzungen geprüft und bescheinigt. Ohne diesen Bescheid erhalten angehende Meisterinnen und Meister beispielsweise gar keine Einladung zur Prüfung, egal mit welchem Prüfungsteil sie beginnen möchten.

Alle Details rund um Prüfungsvorschriften, -ablauf, -zulassung usw. haben wir auf der Seite Der Meisterbrief als Qualitäts- und Vertrauenssiegel zusammengefasst. Das Team Meisterprüfungswesen steht außerdem bei Fragen und Herausforderungen bereit.



 

Marco Kitzing

Andreas Bräuer

Stellvertretender Fachbereichsleiter Bau / Ausbau

Steinweg 3

04451 Borsdorf

Tel. 034291 30-156

Fax 034291 30-25156

braeuer.a--at--hwk-leipzig.de

Marco Kitzing

Ute Fengler

Bildungsakademie Handwerk

Steinweg 3

04451 Borsdorf

Tel. 034291 30-125

Fax 034291 30-25125

fengler.u--at--hwk-leipzig.de

Monique Rohland

Geschäftsstelle der Meisterprüfungsausschüsse

Steinweg 3

04451 Borsdorf

Tel. 034291 30-270

Fax 034291 30-25270

rohland.m--at--hwk-leipzig.de