Neues Rathaus Leipzig
Handwerkskammer zu Leipzig

Archivbeitrag | Newsletter 2011Leipziger Umweltzone kommt am 1. März

Die Umweltzone der Stadt Leipzig kommt am 1. März. Insgesamt 13 Mitarbeiter sind derzeit im Rathaus Leutzsch damit beschäftigt, die Ausnahmeanträge vom Fahrverbot für die betreffenden Kraftfahrzeuge zu bearbeiten. Erfreulich: Nur fünf von 800 Anträgen wurden nach Angaben der Stadt bisher abgelehnt.

Die Handwerkskammer berät ihre Mitgliedsunternehmen bereits seit Monaten zu den Regelungen und Handlungsmöglichkeiten. Ansprechpartnerin ist Christiane Hoffmann. Beraten wird unter anderem auch zu den Ausnahmeregelungen auf die Unternehmer hoffen können.

Welche Ausnahmen vom Fahrverbot sind möglich?

Eine erste Gruppe von Ausnahmen betrifft beispielsweise Arbeitsmaschinen, zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge oder Oldtimer mit H-Kennzeichen. Insgesamt sind diese Tatbestände in der Bundesimmissionsschutzverordnung aufgeführt. Es ist keine Antragstellung notwendig.

Nachweis der Nicht-Nachrüstbarkeit bei "geborenen gelben Plaketten" nötig

Per Allgemeinverfügung hat die Stadt Leipzig eine weitere Fahrzeuggruppe vom Fahrverbot ausgenommen, für die keine gesonderte Antragstellung beim Ordnungsamt erforderlich ist. Es handelt sich um die so genannten "geborenen gelben Plaketten", also Fahrzeuge mit dem Abgasstandard Euro 3 (gelbe Plakette) und dem Nachweis der Nicht-Nachrüstbarkeit durch eine technischen Prüfstelle. Die Bescheinigung für das Befahren der Umweltzone mit diesen Fahrzeugen gilt für maximal zwölf Monate und muss dann erneut bei der Prüfstelle eingeholt werden. Sollte eine Nachrüstung dann technisch möglich sein, gilt der Grundsatz "Nachrüstung geht vor Ausnahme". Generell sind diese Ausnahmen bis Ende 2014 zulässig.

Fuhrparkregelung

Die dritte und wohl komplizierteste Gruppe von Ausnahmen sind die Einzelausnahmen auf Antrag beim Ordnungsamt. Hier existiert beispielsweise die Fuhrparkregelung. Wer mindestens vier Nutzfahrzeuge oder vier Pkw und hat, von denen nicht alle die grüne Plakette aufweisen, kann sich vertraglich mit der Stadt einigen. Die Flotte muss dann schrittweise umgerüstet werden.

Besondere Härte im Einzelfall

Ein weiteres Beispiel für eine Einzelausnahme stellt die "Besondere Härte im Einzelfall" dar. Hier geht es um Fahrzeuge, die vor dem 19. Dezember auf den jetzigen Halter zugelassen wurden und für deren Halter es wirtschaftlich nicht tragbar wäre, eine Neuanschaffung oder Nachrüstung zu tätigen. Diese besondere Härte ist allerdings einzelfallabhängig und muss nachgewiesen werden.

Auch das Ordnungsamt der Stadt Leipzig berät zu allen Fragen rund um das Thema Ausnahmeregelungen unter der Telefonnummer 0341 123-3434.