Umweltzone
Handwerkskammer zu Leipzig

Archivbeitrag | Newsletter 2010Handwerkskammer informiert zur Umweltzone in Leipzig

Die überarbeiteten Regelungen zur geplanten Leipziger Umweltzone liegen seit Anfang September vor. Die Stadt Leipzig hat begonnen, Ausnahmeanträge zu den Verkehrs-beschränkungen der Umweltzone zu bearbeiten. Die Anträge können von der Internetseite der Stadt heruntergeladen werden. Außerdem ist es möglich, online einen Termin zu vereinbaren.

Die Handwerkskammer informiert betroffene Mitgliedsunternehmen vor diesem Hintergrund zur Leipziger Umweltzone.

Handwerker erhalten Beratung zu möglichen Ausnahmen oder zu Umrüstungsmöglichkeiten im Umwelt- und Transferzentrum der Handwerkskammer. Ansprechpartnerin ist Christiane Hoffmann.

Die Anträge sind beim Ordnungsamt im Leutzscher Rathaus (Kontaktdaten und Öffnungszeiten) erhältlich. Die Mitarbeiter geben Hinweise und beraten zur Ausfüllung des Antrages.

Ausnahmeregelung laut Allgemeinverfügung

Hat ein Fahrzeug die gelbe Plakette und kann nicht auf "grün" nachgerüstet werden, reicht die Bescheinigung einer Technischen Prüfstelle (DEKRA, TÜV, GTÜ usw. in der Stadt Leipzig) aus, um in der Umweltzone fahren zu dürfen. Diese Bescheinigung gilt ab dem 1. März 2010, dem Datum der Einführung der Umweltzone und ist ein Jahr gültig. Die Bescheinigung ist kostenpflichtig.