Lehrlingsrolle
Alle Ausbildungsverträge mit Handwerksbetrieben im Kammerbezirk Leipzig werden in die bei der Handwerkskammer zu Leipzig geführte Lehrlingsrolle eingetragen. Dort werden die Daten für den Nachweis der Berufsausbildung bis zu 60 Jahre aufbewahrt.

Alle Ausbildungsverträge mit Handwerksbetrieben im Kammerbezirk Leipzig werden in die bei der Handwerkskammer zu Leipzig geführte Lehrlingsrolle eingetragen. Dort werden die Daten für den Nachweis der Berufsausbildung bis zu 60 Jahre aufbewahrt.
Jeder Handwerksbetrieb, der einen Lehrling ausbilden möchte, muss vor Beginn der Ausbildung einen Ausbildungsvertrag mit dem Lehrling, bei Minderjährigen auch mit den Sorgeberechtigten, abschließen. Kostenlose Vertragsformulare gibt es bei der Handwerkskammer. Dieser Lehrvertrag ist ausgefüllt zur Eintragung in die Lehrlingsrolle einzureichen. Für Auszubildende unter 18 Jahren muss die Bescheinigung der Erstuntersuchung nach § 32 Absatz 1 Jugendarbeitsschutzgesetz beigefügt werden. Wenn Sich Namen und Adressen während der Ausbildung ändern, muss die Handwerkskammer benachrichtigt werden.
Vertragformulare erhalten Sie bei der Kammer.