Berufsausbildungsvertrag

Jeder Handwerksbetrieb, der einen Lehrling ausbilden möchte, muss vor Beginn der Ausbildung einen Berufsausbildungsvertrag mit dem Lehrling, bei Minderjährigen auch mit den Sorgeberechtigten, abschließen. Dieser Lehrvertrag ist bei der Handwerkskammer zur Eintragung in die Lehrlingsrolle einzureichen.

Auszubildende unterschreibt Ausbildungsvertrag, Handschlag, Bewerbungsgespräch. Bild: Daniel Ernst / stock.adobe.com
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Jeder Handwerksbetrieb, der einen Lehrling ausbilden möchte, muss vor Beginn der Ausbildung einen Ausbildungsvertrag mit dem Lehrling – bei Minderjährigen auch mit den Sorgeberechtigten – abschließen. Dieser Lehrvertrag ist bei der Handwerkskammer zur Eintragung in die Lehrlingsrolle einzureichen. Für Auszubildende unter 18 Jahren muss die Bescheinigung der Erstuntersuchung gemäß § 32 Absatz 1 Jugendarbeitsschutzgesetz beigefügt werden.
 

Mindestinhalte des Berufsausbildungsvertrages sind
 

  • Name und Anschrift des Betriebes sowie der Lehrlinge, dessen Geburtsdatum, bei Minderjährigen zusätzlich Name und Anschrift ihrer gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen
  • genaue Bezeichnung des Ausbildungsberufes, gegebenenfalls Fachrichtung, Schwerpunkt oder Handlungsfeld
  • Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll
  • Beginn und Dauer der Berufsausbildung
  • Ausbildungsstätte und Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
  • Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit
  • Dauer der Probezeit
  • Zahlung und Höhe der Vergütung sowie deren Zusammensetzung, sofern sich die Vergütung aus verschiedenen Bestandteilen zusammensetzt
  • Vergütung oder Ausgleich von Überstunden
  • Dauer des Urlaubs
  • Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann
  • ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis anzuwenden sind
  • Form des Ausbildungsnachweises nach § 13 Satz 2 Nummer 7

 
Die Niederschrift ist von den Ausbildenden, den Auszubildenden und deren gesetzlichen Vertretern und Vertreterinnen zu unterzeichnen. Ausbildende haben den Auszubildenden und deren gesetzlichen Vertretern und Vertreterinnen eine Ausfertigung der unterzeichneten Niederschrift unverzüglich auszuhändigen.
 

Berufsausbildungsvertrag (Online-Formular)

Mann bei der Büroarbeit am Computer. Africa Studio / stock.adobe.com
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Lehrvertrag Formular

Antworten auf Ausbildungsfragen

Auszubildende mit Ausbilder in der Werkstatt. Bild: Atelier 211 / stock.adobe.com
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Antworten auf Ausbildungsfragen

Ausbildungsordnungen

Akten, Unterlagen, Ordner, Taschenrechner, Büro. Bild: NAMPIX / stock.adobe.com
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Ausbildungsordnungen

Ausbildungsvergütung

Euro-Note / Makroaufnahme eines Geldscheins. Bild: Stockfotos-MG / stock.adobe.com
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Ausbildungsvergütung



Änderungen des Berufsausbildungsvertrags

Änderungen des Berufsausbildungsvertrages (Verlängerung, oder Verkürzung der Ausbildungszeit, Inhaberwechsel oder Rechtsformwechsel des Ausbildungsbetriebes) ist von den Ausbildenden, den Auszubildenden und deren gesetzlichen Vertretern und Vertreterinnen zu unterzeichnen.  Ausbildende haben den Auszubildenden und deren gesetzlichen Vertretern und Vertreterinnen eine Ausfertigung der unterzeichneten Niederschrift unverzüglich auszuhändigen.

Vertragformulare erhalten Sie bei der Handwerkskammer (Lehrlingsrolle) oder unter Formulare und Downloads.
 

Kontakt

Marco Kitzing

Manuela Moosdorf

Lehrlingsrolle

Steinweg 3

04451 Borsdorf

Tel. 034291 30-275

Fax 034291 30-25275

moosdorf.m--at--hwk-leipzig.de

Antje Seidemann

Lehrlingsrolle

Steinweg 3

04451 Borsdorf

Tel. 034291 30-277

Fax 034291 30-25277

seidemann.a--at--hwk-leipzig.de