
Lebensmittelrecht für Fleischerfachbetriebe
Fleischerfachgeschäfte profitieren vor allem vom Vertrauensverhältnis zwischen Kunde und Fleischermeister, der persönlich und mit der Existenz seines Betriebes für die Qualität seiner Produkte einsteht. Außerdem ist qualifiziertes Fachpersonal, das nicht nur für einwandfreie Produkte bürgt, sondern auch kompetent Auskunft geben kann, für viele Verbraucher wichtig.
Vertrauensverhältnis zwischen Kunde und Fleischerhandwerk
Dieses Vertrauensverhältnis hat das Nahrungsmittelhandwerk meist durch jahrelange Arbeit aufgebaut und es sollte nicht durch lebensmittelrechtliche Verstöße aufs Spiel gesetzt werden.
Damit Fleischer hinsichtlich Lebensmittelrecht, der amtlichen Lebensmittelüberwachung und Erkenntnisse der Mikrobiologie up-to-date bleiben, bietet die Handwerkskammer deshalb einen jährlichen Kurzlehrgang zur Aktualisierung des Fachwissens.
Expertin thematisiert aktuelle Rechtsvorschriften
Dr. Uta Diekmann, Spezialistin für geprüfte Lebensmittelqualität und -hygiene, bringt die Teilnehmer an vier Tagen auf den neuesten Stand der Rechtsvorschriften. Mit diesem Wissen kann jeder Fachbetrieb den amtlichen Kontrollen und Probennahmen gelassen entgegensehen.
Der Kurs läuft vom 30. Mai bis 8. Juni jeweils Montag und Mittwoch von 8 bis 16.30 Uhr und findet im Bildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer zu Leipzig, Steinweg 3, 04451 Borsdorf, statt. Nach Abschluss des Lehrganges wird die Urkunde "Geschulter Fleischerfachbetrieb 2016" verliehen.
Inhalt
- Lebensmittelrecht
Rückverfolgbarkeit / Kennzeichnungspflicht / Allergene - Amtliche Lebensmittelüberwachung
Verbraucherschutz / Leitsätze / Eigenkontrollsystem HACCP-Konzept / Umgang mit Behörden - Mikrobiologie
Mehr Informationen gibt es bei Jörg Winkler.