I. Bewerbungsbedingungen
2. Angebot
Für das Angebot ist der von der Handwerkskammer zu Leipzig, nachfolgend Auftraggeber genannt, übersandten Vordruck zu verwenden. Das gesamte Angebot ist an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben.
Die Eintragungen im Angebot müssen in deutscher Sprache und dokumentenecht sein. Das Angebot muss die Preise und die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten. Unvollständige Angebote werden ausgeschlossen. Dasselbe gilt, wenn die von der Vergabestelle gesondert verlangten Unterlagen nicht zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorgelegt werden.
Änderungen an den Eintragungen des Bieters müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Sofern weitergehende Erläuterungen zur Beurteilung des Angebots erforderlich erscheinen, kann der Bieter sie auf den Beiblättern im Anhang machen. Sie dürfen jedoch nur kommentierenden, nicht aber fordernden Charakter haben. Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein.
Alle Preise sind in Euro mit höchstens zwei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise sind ohne Umsatzsteuer anzugeben, soweit nicht anders verlangt. Der geltende Steuersatz ist an der vorgesehenen Stelle am Schluss des Preisblattes eines jeden Loses anzugeben. Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend. Im Angebot ist darauf hinzuweisen, falls für den Gegenstand des Angebots gewerbliche Schutzrechte bestehen, oder vom Bieter oder anderen beantragt sind.
Die Bieter erkennen mit Abgabe eines Angebots auch die Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 19 VOB/A an.
Das Angebot ist in Form der Vertragsunterlagen schriftlich oder elektronisch abzugeben Bei schriftlicher Form ist das Angebot in einfacher Ausfertigung in einen Briefumschlag zu stecken und zu verschließen. Der Briefumschlag muss mit dem mitgesandten Kennzettel versehen werden.
Der verschlossene Umschlag mit dem Angebot ist innerhalb der Angebotsfrist bei der:
Handwerkskammer zu Leipzig
Bildungs- und Technologiezentrum
Allgemeine Verwaltung
Steinweg 3 | 04451 Borsdorf
einzureichen.
Angebote, die nach dem Ablauf der Angebotsfrist eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Die Angebote können per Post, aber auch unmittelbar durch Abgabe im Büro des Verwaltungsgebäudes B2 zugestellt werden.
In elektronischer Form reicht der Bieter das Angebot über die Internetseite www.evergabe.de oder über verwaltung.btz@hwk-leipzig.de ein.