Internatsordnung

Das Internat der Handwerkskammer zu Leipzig im Bildungs- und Technologiezentrum in Borsdorf verfügt über eine Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes Chemnitz. Gemessen daran steht der Schutz der körperlichen und psychischen Integrität der Schwächsten einer Gesellschaft – nämlich der Jüngsten im Haus – im besonderen Fokus dieser Internatsordnung. Daher findet diese Internatsordnung ohne Ausnahmen für alle Übernachtenden Anwendung.

Handwerkskammer zu Leipzig

Im Rahmen der Dienstausübung ist das Internatspersonal weisungsbefugt. Jeder Internatsbewohner hat sich über die im Bildungs- und Technologiezentrum inklusive des Internats geltenden Ordnungen zu informieren. Dokumentationen dazu sind ausgehangen.

Mit der Unterschrift zur Anmeldung werden die für das Bildungs- und Technologiezentrum sowie die für das Internat geltenden Ordnungen und Bestimmungen anerkannt.

1. Zeiten

An- und Abreise

  • Anreise: sonn- bzw. feiertags 18.00 bis 21.30 Uhr, werktags 14.30 bis 21.30 Uhr
  • Abreise: freitags 6.00 bis 9.00 Uhr oder nach Vereinbarung
     

Schließzeiten

  • freitags 9.00 Uhr bis sonntags 18.00 Uhr
  • montags bis donnerstags jeweils 7.00 Uhr bis 14.30 Uhr
     

Nachtruhe

  • 22.00 bis 6.00 Uhr
  • Ab 21.30 Uhr ist das gesamte Gelände inklusive des Internats geschlossen. Der Aufenthalt im Außenbereich ist nach 21.30 Uhr nicht gestattet.
     

Ausgangszeiten

  • 14 bis 16 Jahre: bis 21.30 Uhr,
    ab 16 Jahren: bis 22.45 Uhr
  • Achtung: Verlängerter Ausgang bis 22.45 Uhr ist bis spätestens 21.30 Uhr beim Internatspersonal anzuzeigen. Der ausgehändigte City Pass ist dem Wachschutz beim Betreten des Geländes auf Nachfrage vorzulegen. Aus besonderem Grund ist es dem Internatspersonal vorbehalten, verlängerten Ausgang über 21.30 Uhr hinaus einzuschränken.
     

Öffnungszeiten Gemeinschaftsräume

  • 14.30 bis 22.00 Uhr
     

Besuchszeiten

  • 14.30 bis 21.00 Uhr (Besucher sind beim Internatspersonal anzumelden.)
     

 

2. Kosten der Unterkunft

Die Übernachtungskosten sind der aktuell geltenden Gebührenordnung der Handwerkskammer zu Leipzig zu entnehmen.

 

3. Zimmer

Bei der Anreise ist das Zimmer auf den ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen. Jegliche Mängel sind unverzüglich dem Internatspersonal zu melden.
 

Zimmerschlüssel:

Während des Internatsaufenthalts erhalten die Internatsbewohner einen Zimmerschlüssel. Die Zimmer sind aus Sicherheitsgründen beim Verlassen zu verschließen. Bei Abreise ist der Schlüssel abzugeben. Der Verlust oder die Gebrauchsunfähigkeit eines Schlüssels werden in Rechnung gestellt.
 

Elektrische Geräte:

Veränderungen an elektrischen Anlagen und Leitungen sind nicht gestattet. Unter Einhaltung der Brandschutzbestimmungen und der Zimmerordnung ist es gestattet, nachstehend aufgeführte Geräte mitzubringen und zu betreiben:

  • Haartrockner
  • Rasierapparat
  • TV-Gerät mit einer Bildschirmdiagonale von maximal 22 Zoll
  • Spielkonsole
  • Handyladegerät

Nicht aufgeführte Geräte sowie sonstige Küchengeräte werden im Sinne der Brandschutzordnung bis zur Abreise eingezogen.
 

Bettwäsche:

Im Internat wird Bettwäsche zur Verfügung gestellt. Diese ist pfleglich zu behandeln, bei Abreise abzuziehen und beim Internatspersonal abzugeben.
 

Lebensmittel:

Die Bevorratung von Lebensmitteln auf den Zimmern ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet. Zur Lagerung sind die dafür vorgesehenen Fächerkühlschränke vorgesehen.

Einen Schlüssel hierfür erhalten Sie auf Anfrage beim Internatspersonal. Als Kaution muss ein Betrag von 5,00 Euro hinterlegt werden, die bei Schlüsselrückgabe zurückerstattet wird.
 

 

4. Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit

Jeder Internatsbewohner trägt dazu bei, dass sich der Wohnbereich und die gemeinschaftlich genutzten öffentlichen Räume stets in einem ordentlichen Zustand befinden. Papierkörbe sind in die dafür zugewiesenen Container zu entleeren.

In den Zimmern dürfen keine eigenmächtigen Veränderungen vorgenommen werden. Es wird erwartet, dass das Inventar pfleglich behandelt wird. Mutwillige Zerstörungen werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.

Wertgegenstände sind sicher aufzubewahren. Für den etwaigen Verlust von persönlichem Eigentum wird keine Haftung übernommen.

Für Sichtkontrollen und/oder Wartungsarbeiten ist das Internatspersonal berechtigt, auch ohne die Anwesenheit und Erlaubnis der Internatsbewohner, die Zimmer zu betreten.

Das Betreten und Verlassen des Internats in Berufsbekleidung (einschließlich der Arbeitsschuhe) ist nicht erlaubt und wird mit einer Strafgebühr geahndet.

 

5. Zuwiderhandlungen gegen gesetzliche Bestimmungen

Rauch- und Alkoholverbot:

Gemäß dem Sächsischen Nichtraucherschutzgesetz (SächsNSG) ist das Rauchen in überbetrieblichen Ausbildungsstätten inklusive des Internats und des Außenbereichs verboten. Das Rauchen ist nur auf den dafür ausgewiesenen Plätzen gestattet.

Auf dem gesamten Gelände inklusive des Internats sind das Mitbringen und der Genuss von alkoholischen Getränken nicht gestattet. Ebenso ist das Betreten des Geländes und des Internats unter Alkoholeinfluss verboten. Ebenso sind das Rauchen und der Genuss von Alkohol in Fahrzeugen verboten.
 

Cannabisverbot:

Das Mitführen und/oder Konsumieren von Cannabis ist in überbetrieblichen Ausbildungsstätten inklusive des Internats und des Außenbereichs verboten.
 

Medikamentenmissbrauch, Drogenmissbrauch und -besitz, Waffenbesitz, Gewalt:

Der Missbrauch von Medikamenten und Drogen bedeutet eine Gefährdung für die Bewohner des Internats, des Personals und der allgemeinen Sicherheit und ist strengstens untersagt.

Der Besitz von Waffen und Drogen einschließlich deren Weitergabe und Vertrieb sowie die Anwendung von körperlicher und psychischer Gewalt, ziehen straf- und ggf. zivilrechtliche Konsequenzen nach sich und werden in jedem Fall zur Anzeige gebracht.
 

Einziehen:

Werden Alkohol, legale oder illegale Drogen oder Drogenutensilien vorgefunden, werden diese auch in Abwesenheit des Zimmerbewohners vom Internatspersonal eingezogen.
 

 

6. Fahrzeuge und Parken

Auf dem Gelände des Bildungs- und Technologiezentrums gilt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Es ist die Schrittgeschwindigkeit einzuhalten.

Das Parken ist auf den gekennzeichneten Parkflächen auf eigene Gefahr (Haftungsausschluss) möglich. Falschparker werden kostenpflichtig abgeschleppt. Das Bewegen der Fahrzeuge ist nur zum Zweck der An- und Abreise gestattet.

Aufenthalte in und bei den Fahrzeugen zum Zwecke der Freizeitgestaltung (z.B. laute Musik hören) sind nicht gestattet.

Fahrräder können in den dafür vorgesehenen Unterständen auf eigene Gefahr abgestellt werden (Haftungsausschluss). Die Verwahrung der Fahrräder im Internat bzw. auf den Zimmern ist verboten.

 

7. Abwesenheit

Krankheitsbedingte bzw. sonstige vorzeitige Abreisen bzw. Übernachtungen außer Haus während des Buchungszeitraumes sind zwingend beim Internatspersonal anzuzeigen. Die restlichen Verpflegungsmarken und der Zimmerschlüssel sind abzugeben.

Für minderjährige Internatsbewohner ist eine schriftliche Bestätigung bzw. Zustimmung des/r Erziehungsberechtigten zu erbringen. Darüber hinaus kann die Abreise im Krankheitsfall unter Berücksichtigung geltender Bestimmungen angewiesen werden.

 

8. Besondere Vorkommnisse

Besondere Vorkommnisse (z. B. Stromausfall, Wasserrohrbruch, Heizungsausfall, Notarzteinsatz) sind umgehend dem Internatspersonal zu melden. Außerhalb der Dienstzeiten des Internatspersonals ist der Wachschutz zu informieren (Telefon: 034291 30-0).

 

9. Geltungsbereich

Diese Ordnung gilt für das Internat und inklusive des Geländes des Bildungs- und Technologiezentrums der Handwerkskammer zu Leipzig in Borsdorf.

 

10. Schlussbestimmungen

Bei Verstößen gegen diese Ordnung, sonstige Vorschriften und Regelungen sowie allgemeine sittliche und moralische Grundsätze sind in Erwägung des Einzelfalls folgende Maßnahmen verpflichtend:

  • schriftliche Ermahnung
  • Information der Erziehungsberechtigten (bei Minderjährigen) und des Ausbildungsbetriebes
  • Verhängung von Bußgeldern
  • befristete oder dauerhafte Internatsausweisung
  • (zeitlich begrenztes) Hausverbot
  • Anzeige bei der Polizei

 

Borsdorf, 11. Juli 2024

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Kontakt

Cornelia Hoffmann

Abteilungsleiterin Bildungs- und Technologiezentrum

Steinweg 3

04451 Borsdorf

Tel. 034291 30-181

Fax 034291 30-25181

hoffmann.co--at--hwk-leipzig.de

Marco Kitzing

Jana Dietze

Leiterin Internat

Steinweg 3

04451 Borsdorf

Tel. 034291 30-293

Fax 034291 30-25293

dietze.j--at--hwk-leipzig.de