Internatsordnung
Das Internat der Handwerkskammer zu Leipzig im Bildungs- und Technologiezentrum in Borsdorf verfügt über eine Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes Chemnitz. Gemessen daran steht der Schutz der körperlichen und psychischen Integrität der Schwächsten einer Gesellschaft – nämlich der Jüngsten im Haus – im besonderen Fokus dieser Internatsordnung. Daher findet diese Internatsordnung ohne Ausnahmen für alle Übernachtenden Anwendung.
Im Rahmen der Dienstausübung ist das Internatspersonal weisungsbefugt. Jeder Internatsbewohner hat sich über die im Bildungs- und Technologiezentrum inklusive des Internats geltenden Ordnungen zu informieren. Dokumentationen dazu sind ausgehangen.
Mit der Unterschrift zur Anmeldung werden die für das Bildungs- und Technologiezentrum sowie die für das Internat geltenden Ordnungen und Bestimmungen anerkannt.
Borsdorf, 11. Juli 2024