Ihr Einstieg ins Auslandsgeschäft

Der Schritt auf einen neuen Markt sollte gut vorbereitet sein. Vor dem Einstieg in einen Auslandsmarkt, sollte ein Finanzierungs- und Zeitrahmen erstellt werden.

Frau zeigt einen Globus und zwinkert mit einem Auge. Bild: contrastwerkstatt / stock.adobe.com
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Der wichtigste Teil im Auslandsgeschäft ist die Vertragsgestaltung mit Geschäftspartnern. Eine sorgfältige und vorausschauende Vertragsformulierung reduziert eventuelle spätere Streitigkeiten. Die Übernahme der inländischen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist hierbei nicht zu empfehlen. So sollten bereits im Angebot alle Punkte enthalten sein, die den Vertragsinhalt ausmachen. Neben den zwingenden Bestandteilen (Warenbezeichnung, Preise, Qualität, Verpackung usw.) spielen die Zahlungs- sowie Lieferbedingungen eine große Rolle. Bei letzteren sollte man sich auf die INCOTERMS 2020 berufen.
 

Informationen zu Zoll und Mehrwertsteuer

Für die Ausfuhr in oder die Einfuhr aus Drittländern, sprich alle Länder die nicht Mitgliedsstaaten der EU sind, bekommen Unternehmer bei der Handwerkskammer Hinweise zu den richtigen Zollpapieren sowie zu Präferenzregelungen.

Bei innergemeinschaftlichem Geschäftsverkehr – also bei Geschäften mit Partnern in anderen EU-Ländern – ist die umsatzsteuerliche Behandlung von großer Bedeutung. Die Handelspartner beider Länder benötigen eine Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer (Ust-ID-Nummer), die bei Bundeszentralamt für Steuern zu beantragen ist. Bereits in der Angebotsphase ist es wichtig, die Ust-ID-Nr. des ausländischen Geschäftspartners zu überprüfen. Die ist online beim Bundestzentralamt für Steuern möglich. Zu den grundlegenden Meldepflichten finden Sie unter »Mehrwertsteuer bei grenzüberschreitenden Handwerksleistungen« weiterführende Informationen. Die Handwerkskammer bietet ebenso Informationen zu den Besonderheiten der Rechnungslegung sowie den damit in Zusammenhang stehenden Meldepflichten.

Unsere Außenwirtschaftsberatung umfasst das Gesamtgebiet von der Grundsatzberatung zur Firma und zum Produkt, über die Geschäftspartnersuche im Ausland, die Wirtschaftsbedingungen im Zielland, die Zollmodalitäten, die Umsatzsteuerregelung gewerberechtliche- und arbeitsrechtliche Bestimmungen im Zielland u.v.m.
 

Internationalisierungsoffensive Sachsen (IOSax) – erkennen auch Sie Ihr Auslandspotenzial!

Die Handwerkskammer zu Leipzig engagiert sich im Rahmen der Internationalisierungsoffensive des Freistaates Sachsen, um die Zahl international tätiger Handwerksbetriebe zu erhöhen und damit die Internationalisierung der sächsischen Wirtschaft voranzutrieben. Zielgerichtete Sprechtage und Informationsveranstaltungen werden angeboten und bei Bedarf können Teilnahmen an Unternehmerreisen, Kooperationsbörsen und internationalen Messen organisiert werden. Weitere Informationen unter www.iosax.de

 

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Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Die Man kann die Mehrwertsteuernummer Ihrer Geschäftspartner in der Europäischen Union online überprüfen. Sie benötigen diese Nummern für Warenlieferungen im Europäischen Binnenmarkt, die für gewerbliche Kunden ohne Mehrwertsteuer (netto) gestellt werden.
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Incoterms 2020 – Neuerungen bei internationalen Lieferklauseln

Der wichtigste Teil im Außenhandelsgeschäft ist die Vertragsgestaltung. Eine sorgfältige und vorausschauende Vertragsformulierung unter Einbeziehung der internationalen Lieferklauseln, den Incoterms, reduziert eventuelle, spätere Streitigkeiten.
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Handwerkerin mit Bauplänen auf einer Baustelle. Bild: stock.adobe.com / Halfpoint
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Mehrwertsteuer bei grenzüberschreitenden Handwerksleistungen

Immer mehr Handwerksunternehmen aus dem Bau- und Ausbaubereich sind grenzüberschreitend auf Baustellen unterwegs. Werden solche Leistungen über die Grenze hinweg erbracht stellt sich regelmäßig die Frage der korrekten mehrwertsteuerlichen Abwicklung.
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Kontakt

Marco Kitzing

Antje Barthauer

Beraterin Außenwirtschaft / Exportscout

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-304

Fax 0341 2188-25304

barthauer.a--at--hwk-leipzig.de