Incoterms 2020 – Neuerungen bei internationalen Lieferklauseln
Der wichtigste Teil im Außenhandelsgeschäft ist die Vertragsgestaltung. Eine sorgfältige und vorausschauende Vertragsformulierung unter Einbeziehung der internationalen Lieferklauseln, den Incoterms, reduziert eventuelle, spätere Streitigkeiten.

Neuerungen bei internationalen Lieferklauseln
Der wichtigste Teil im Außenhandelsgeschäft ist die Vertragsgestaltung. Eine sorgfältige und vorausschauende Vertragsformulierung unter Einbeziehung der internationalen Lieferklauseln, den Incoterms, reduziert eventuelle, spätere Streitigkeiten. Bei den Incoterms (International Commercial Terms) handelt es sich um internationale Standard-Lieferklauseln, die die unter anderem Transportkosten und den Gefahrenübergang regeln.
Auf die Incoterms 2020 sollten Unternehmer sich im Angebot und im Vertrag ausdrücklich berufen und sie sollten so deutlich wie möglich formuliert werden, um Unklarheiten zu vermeiden, zum Beispiel »EXW (hier benannten Ort einfügen) Incoterms 2020«. Einmal im Vertrag aufgenommen, werden die Incoterms von den jeweiligen nationalen Gerichten anerkannt.
Die Neufassung der Incoterms tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft. Dabei sind die Klauseln in zwei unterschiedliche Kategorien eingeteilt:
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
DAT (Geliefert Terminal) wird geändert zu DPU (Geliefert benannter Ort entladen), wodurch künftig jeder beliebige (vereinbarte) Ort der Bestimmungsort sein kann und kein »Terminal« sein muss. Mit »On-Board«-Vermerken und der FCA Incoterms®-Klausel wird dem nachgewiesenen Marktbedarf in Bezug auf Konnossements Rechnung getragen. Der Versicherungsschutz in den Klauseln CIF und CIP ist an die aktuelle Geschäftspraxis angepasst worden. In den Klauseln FCA, DAP, DPU und DDP wird berücksichtigt, dass immer mehr Verkäufer oder Käufer die Beförderung der Ware mit eigenen Verkehrsmitteln organisieren. Die weltweit gestiegenen Sicherheitsanforderungen bei der Beförderung von Waren werden berücksichtigt und die Klauseln enthalten künftig klare Regeln zur Verteilung der Sicherheitspflichten und der damit verbundenen Kosten.