
Archivbeitrag | Newsletter 2015Höhere KfW-Zuschüsse für die Gebäudesanierung ab August
Jüngere Wohngebäude förderfähig / Höherer Tilgungszuschuss
Bauhandwerker sollten ihre sanierungswilligen Kunden darauf hinweisen, dass es im Programm "Energieeffizient Sanieren" der KfW zum August 2015 deutliche Verbesserungen gibt. Für alle, die Haus oder Wohnung energetisch sanieren, steigt der Höchstbetrag für Förderkredite von 75.000 auf 100.000 Euro pro Wohneinheit.
Außerdem werden nun auch jüngere Wohngebäude förderfähig, für die der Bauantrag vor dem 1. Februar 2002 gestellt wurde. Bislang waren nur Sanierungen von Gebäuden förderfähig, deren Bauantrag vor 1. Januar 1995 gestellt wurde.
Gleichzeitig erhöht die KfW die Tilgungszuschüsse im Kreditprogramm auf bis zu 27,5 Prozent des Darlehensbetrags, also maximal 27.500 Euro pro Wohneinheit. Bauherren, die Sanierungen aus eigenen Mitteln stemmen, können sich künftig über einen Investitionszuschuss von maximal 30.000 Euro z. B. für ihre Eigentumswohnung oder maximal 60.000 Euro für ihr Zweifamilienhaus freuen.
Grundsätzlich gilt dabei: Je anspruchsvoller der Energieeffizienzstandard nach Sanierung ist, desto stärker die Förderung der KfW.
Förderung von Einzelmaßnahmen als Alternative zur Komplettsanierung
Für Bauherren, für die sich eine Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus noch nicht rechnet oder die schrittweise sanieren wollen, gibt es weiterhin die Möglichkeit, einzelne Maßnahmen für mehr Energieeffizienz fördern zu lassen. Hier beträgt der Tilgungszuschuss 7,5 Prozent.
Ausführliche Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind auf der Internetseite www.kfw.de abrufbar.